Antrag zur Hallenbadsanierung
Antrag der FDP zur 18. Stadtverordnetenversammlung Büdingen, den 11.05.2012
Betreff: Hallenbadsanierung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1 Das Hallenbad wird auf der Grundlage der Zustandserfassung von Bollinger+Grohmann (betr. Betoninstandsetzung) komplett saniert.
(Entscheidung, ob Beckensanierung oder –neubau muss entsprechend genauer Kostenberechnungen geprüft werden.)
2 Die weitere Sanierung erfolgt nach Möller gemäß Baustein 1 + Verbesserung der Eingangssituation u. Behinderteneinrichtung (aus Baustein 2).
3 Der Magistrat prüft, ob die Sanierung des Hallenbades dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft übertragen werden kann.
4 Wenn dies der Fall ist, legt der Magistrat eine Beschlussvorlage vor, mit der das Hallenbad samt Grundstück an den EB Gebäudewirtschaft übertragen wird ebenso die Flächen entsprechend Bebauungsplan Nr. 18 „Langgewann“. Damit kann eine ordnungsgemäße Abwicklung gewährleistet werden.
5 Dieser Antrag wird in den H+F-Ausschuss überwiesen. Dort werden vom Magistrat bis spätestens August 2012 entsprechende Sachberichte, Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne vorgestellt, ebenso wird eine Stellungnahme der EB-Kommission vorgelegt.
6 Wenn so verfahren werden soll, kann für den EB Gebäudewirtschaft ein Nachtragshaushaltsplan erforderlich sein.
Auf dieser Grundlage kann das Hallenbad so, wie es ist, nämlich als Lehrschwimmbecken für Schwimmverein, DLRG, gesundheitsorientiertes und Schul-Schwimmen hergestellt und weiterhin genutzt werden. Es ist keine „Attraktivierung“ oder Bespaßung nötig, die lt. Vorschlag ca. 1,5 Mio. € kosten soll.
Die Abwicklung des Baus des neuen Brandschutzzentrums, insbesondere auch die Zertifizierung als Green Building haben die Leistungsfähigkeit des EB eindrücklich unter Beweis gestellt. Wenn eine Entwicklung des Baugebiets am Dohlberg ansteht, können durch Gebäudewirtschaft und Stadtwerke vielleicht endlich mal auch Alternativen in Sachen Energieversorgung, Nachhaltigkeit bei Wasser/Abwasser zum Tragen kommen.