Zum Umgang mit den Stadtverordneten

 

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2017 ging in einem separaten Tagesordnungspunkt um die Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Stadtverordneten Gunnar Bähr bezüglich des Anfalls von Spekualationssteuer beim Verkauf des Stabsgebäudes an die Firma Leinberger. Der Kreis-Anzeiger berichtete hierzu: http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/spekulationssteuer-wird-nicht-faellig_18188831.htm

Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Antwort auf eine Anfrage nicht immer spontan in derselben Sitzung gegeben werden kann. In solchen Fällen wird die Antwort den Stadtverordneten i. d. R. schriftlich im Nachgang mitgeteilt.

Äußerst ungewöhnlich ist es jedoch, aus einer Anfrage einen separaten Tagesordnungspunkt zu machen. So wurde von Seiten der Verwaltungsspitze mit der Anfrage zur Spekualationssteuer verfahren. Die Anfrage selbst war offensichtlich nicht trivial, da die beiden Juristen der Verwaltungsspitze die Antwort erst recherchieren mussten.

Zum ungewöhnlichen Vorgehen kam dann ein ungehöriger Absatz bei der Beantwortung der Anfrage. Zitat: „Es stellt sich die Frage nach dem Selbstverständnis von Mandatsträgern, wenn diese offenbar ihr Engagement darauf verwenden, zusätzliche Ausgabepflichten für ihre Gemeinde zu suchen.“ Unterschrieben ist die Beantwortung von BM Spamer und MOR Bennemann. Der Kreis-Anzeiger berichtet auch hierzu: http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/bennemann-wehrt-sich-gegen-kritik_18188830.htm

Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Wolfgang Patzak, hat sich zu dem Vorgang in der SVV geäußert. Hier seine Rede im Originalwortlaut:

Aufgaben von Stadtverordneten und Dank für ehrenamtliches Engagement am Beispiel des Stadtverordneten Gunnar Bähr verbunden mit herzlichem Dank an einen möglichen „Froschkönig“. Froschkönig steht hier in Anführungszeichen. Nach dem sprichwörtlichen Kuss kann da ja noch etwas Gutes herauskommen. Keine Angst: Ich küsse hier heute nicht.

Nun zur Sache: Stadtverordnete haben die Verpflichtung sich zum Wohle von Bürgerinnen und Bürgern und auch zum Wohle der Stadt zu arbeiten und sich entsprechend zu verhalten, auch wenn das in Büdingen nicht immer honoriert wird.

Dabei ist es für Parlamentarier notwendig, die Stadt und deren Bürgermeister vor rechtswidrigen Beschlüssen zu bewahren und daher frühzeitig sachgerechte Fragen zu stellen oder Verantwortliche vor möglichen Fehlern zu mahnen oder zu warnen. Das gilt mindestens bei Anfragen aus diesem Kreis der Stadtverordnetenversammlung. Das gilt aber auch, wenn rechtssaatliche Verfassungsgrundsätze wie Versammlungsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot mutmaßlich mißachtet werden und die Stadt im Ergebnis vor Gerichten Lehrgeld bezahlt. Dies ist ja wie vorausgesagt nun auch schon eingetreten und die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger. Weitere Akte des makaberen Schauspiels kommen aber ja noch. Hat bestimmt was mit Kunst zu tun – vielleicht auch mit Rechtskunst des Bürgermeisters, für den vielleicht wieder „Zweck die Mittel“ heiligt.

Manchmal gilt das im Falle notwendiger Fragen aber auch, wenn in Büdingen Gebäude irgendwie zum Einsturz gebracht werden und der Ortsbeirat dann aktuell mit städtischem Geld der Bürger und viel ehrenamtlichem Engagement das dann mit Pressebegleitung reparieren muss, was natürlich lobenswert ist. Schuldige sind in Büdingen nicht immer leicht auszumachen, weil ich auch der Auffassung bin, dass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten entschieden werden muss. Also Freispruch zweiter Klasse, den man dann gemeinsam mit dem Ortsbeirat feiern kann.

Zurück zur Vorlage und den Vorgaben und Geboten der Verfassung und der HGO gegenüber Stadtverordneten. Diese zusammen mit dem gebotenen Stil, zu dem wir alle hoffentlich erzogen wurden, einzuhalten,  ist in den meisten Parlamenten üblich und kann von Bürgerinnen und Bürgern auch so erwartet werden.

Unstreitig hat der Bürgermeister als Spitze des Magistrates und der Verwaltung die Verpflichtung, mit den Stadtverordneten rücksichtsvoll und wertschätzend umzugehen und Fragen umgehend und sachgerecht zu beantworten. Vorlagen der Verwaltung sollten also anerkennend und sachlich ausfallen und nicht im Ansatz unverschämt unterstellend oder gar tendentiell ehrabschneidend gegenüber Stadtverorneten formuliert werden. Dies ist eigentlich im Amtseid eines Bürgermeisters inbegriffen.

Die Vorlage zu Top 3.1 der 19 SVV gewährleistet das im vorliegenden Fall nicht und es ist wieder nicht die einzige Vorlage dieser Art in dieser Sitzung.  Zitat aus der Vorlage „Aktuelle Anfrage des Stadtverordneten Bähr, betr. Spekulationssteuer aus Anlass eines Grundstücksverkaufes – hier: letzter Ansatz, der zu kritisieren ist, weil sachliche Nachfragen notwendig und zulässig sind:

„Es stellt sich die Frage nach dem Selbstverständnis von Mandatsträgern, wenn diese offenbar ihr Engagement darauf verwenden, zusätzliche Ausgabepflichten für ihre Gemeinde zu suchen“.

Nun ist Stilsicherheit in Büdingen nicht immer die herausragende Eigenschaft unseres Bürgermeisters, wir sollten aber mit jeder Persönlichkeit tolerant umgehen.  Zu dem mit MOR die Vorlage rechts unterschreibendem Bediensteten – nicht mit 2 OO geschrieben – das würde nämlich Sumpf bedeuten und ist sicher nicht gemeint, denn Sumpf im Verwaltungshandeln darf in keinem Fall unterstellt werden. Also heißt das natürlich Magistratsoberrat und ist mit Sicherheit kein gefährlicher Sumpf.  Sicher ist diesem Bediensteten – weil Befehlsempfänger wenn man den Führungsstil von Herrn Spamer kennt und politisch bewertet – kein Vorwurf zu machen.  Denn Herr Bennemann erstellt die Vorlage ja auf Anweisung seines Verwaltungschefs.

Also trägt die Verantwortung für die – aus unserer Sicht – Stillosigkeit im Verhalten gegenüber Herrn Stadtverordneten Bähr wieder mal unser allseits geschätzes Stadtoberhaupt. An anderer Stelle würden Politiker da über Rücktritt nachdenken. Hier natürlich nicht!

Unser Bürgermeister hat übrigens seine – aus meiner Sicht – ungezogenen und stillosen Bemerkungen aus der vorletzten Sitzung gegenüber dem Ehrenstadtrat Geiß bis heute weder zurückgezogen, noch relativiert oder sich gar für dieses offensichtliche Blackout entschuldigt. Ok – Jeder darf mal ausgiebig feiern und dann über die Stränge schlagen – oder??? Ich bin aber nicht sicher ob das hier der richtige Ort ist!

Im Protokoll findet man solche Aussagen dann nicht, auch wenn wir diese alle hören konnten und mussten. Hier entscheidet nämlich der Schriftführer Bennemann – sicherlich auch auf Anweisung – was im Protokoll erscheint und was nicht – oder vielleicht etwas verändert niedergeschrieben wird.

Gunnar – das „offenbar“ im letzten Absatz der Vorlage zu Top 3.1 hat nichts mit „Offenbarungseid“ zu tun. Dem haben sich im übertragenden Sinne Andere hier geleistet.

 

Ich zitiere zum Schluss Thomas W. Appel von der FWG: „Schauen wir nach vorne und entwickeln wir Visionen statt zurückzublicken“.

Richtig Thomas – wäre ich in der FWG würde ich auch die vielen Fehler des Bürgermeisters nicht immer wieder gerne diskutieren. Heute geht es nur um den aktuellen Fauxpas.