Anfrage zu Entlastungen für die Zeit der Vollsperrung der L3010 Büdingen-Rinderbügen

Geplante Sperrung der L3010 zwecks Sanierung von Streckenabschnitten ab August 2024 – wie können die Bürger aus Rinderbügen, Wolferborn und Michelau entlastet werden?

Die Fahrbahndecke der L3010 wurde in 2020/2021 zwischen Büdingen und Rinderbügen erneuert und nach einer längeren Vollsperrung im Mai 2021 für den Verkehr freigegeben. Im Jahr 2023 wurde nach einem Hangrutsch an der frisch sanierten Landesstraße eine erneute Vollsperrung und Sanierung notwendig. Anfang 2024 wurden nun an einer anderen Stelle Risse in der unbefestigten Bankettoberfläche festgestellt.

Aufgrund dieser neusten Beobachtungen wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit vorsorglich der betroffene Bereich abgesperrt und eine halbseitigen Fahrbahnsperrung eingerichtet. Verkehrsteilnehmende werden mit einer Ampelanlage hier wechselseitig am abgesperrten Fahrbahnbereich vorbeigeleitet.

Von HessenMobil beauftragte Gutachten ergaben die Notwendigkeit, erneut zu sanieren und eine Vollsperrung vorzunehmen. Dies wird die dritte Vollsperrung innerhalb von 5 Jahren sein!

Es ist mittlerweile nicht mehr erklärbar, wie es sein kann, dass die Straße statisch offenbar instabil ist, nachdem es 30 Jahre lang damit keine Probleme gab. Und das, obwohl sicherlich ein Heer von Ingenieuren, Prüfingenieuren, Statikern und weiteren Fachleuten aller Art, über die HessenMobil zweifellos verfügt, die Planung gemacht und die Ausführung überwacht hat. Wir sehen HessenMobil deshalb in der Verantwortung, für eine angemessene Umleitung für die betroffenen Bürger der drei Ortsteile zu sorgen und dafür auch die Kosten zu tragen. Ein Umweg von über 20 km für die „offizielle“ Umleitung über Kefenrod und Bindsachsen (wie bei den ersten beiden Vollsperrungen) ist jedenfalls nicht akzeptabel.

Folgende Fragen haben wir an den Magistrat der Stadt Büdingen gestellt:

  1. Ab wann wird die L3010 seitens Hessenmobil voll gesperrt sein?
  2. Wie lange wird die Vollsperrung voraussichtlich andauern?
  3. Ist eine Umleitung für die Einwohner der drei Ortsteile über die Sportplatzstraße/Straße am Hammer denkbar oder sogar bereits geplant?
  4. Gibt es Gespräche/Schriftverkehr mit HessenMobil mit der Forderung, eine mögliche Umleitung über die Sportplatzstraße/Straße am Hammer baulich zu ertüchtigen und damit für den Verkehr aus und zu den drei Ortsteilen per PKW sowie für Rettungsfahrzeuge und Busse tauglich zu machen?
  5. Gibt es Gespräche/Schriftverkehr mit der Constantia Forst AG bezgl. der Benutzung des privaten Streckenabschnitts zwischen der Sportplatzstraße und der Straße am Hammer, die durch deren Gebiet führt?
  6. Welche weiteren/anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die bereits zum dritten Mal von einer Vollsperrung schwer betroffenen Bürger der Ortsteile Rinderbügen, Wolferborn und Michelau zu entlasten?