Antrag der FDP auf Planung und Erstellung eines neuen Parkplatzes am Friedhof Büdingen

13.06.2017

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 

bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag der FDP auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 23.06.2017

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt die Planung eines befestigten Parkplatzes für die Besucher des Friedhofes auf der Fläche Gemarkung Büdingen, Flur 16 Nr. 419/6, Eichelberg abzuschließen und eine zeitnah danach umzusetzende Nutzung als vernünftig (ggf. parkähnlich) gestalteten und zumutbaren Parkplatz – einschließlich Zugang von dieser neuen Parkfläche aus – für Friedhofsbesucher zu ermöglichen. Im kommenden Haushalt sind ausreichende Mittel für die Umsetzung der Maßnahme einzustellen.

 

Begründung:

 

Die frühere FWG/FDP-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag (wie oben) in der vorletzten Wahlperiode mehrfach gestellt. Eine Umsetzung dieser Parkplatzflächen fehlt bis heute. Um so mehr überraschte letztes Jahr die Verkaufsabsicht des Bürgermeisters bezüglich dieser Fläche an einen privaten Inverstor und die offensichtlich immer noch aktuelle Absicht der Büdinger FWG-Ortsvorsteherin Sabine Kraft-Marhenke (zuletzt geäußert in der Ortsbeiratssitzung Ende Mai 2017) auf Nutzung dieser Fläche als Kinderspielplatz.

 

Der abgelehnte Antrag des Bürgermeisters und die jetzt immer noch nicht „beerdigte“ Absicht der FWG, mit einem Kinderspielplatz auf genau diese Parzelle zu gehen, verstößt gegen die gesamten Planungsabsichten für die betreffenden Fläche(n) seit Aufstellung dieses Bebauungsplans und der sich anschließenden Teilbebauungspläne. Zusätzlich lassen diese Vorgänge in erheblichem Maße Sensibilität für die Belange der Friedhofsnutzerschaft und damit für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt vermissen.

 

Rückblick auf die Vergangenheit: Die ursprünglich beabsichtigte Nutzung (und damalige Beplanung) der inzwischen bebauten drei Grundstücke oberhalb des Grundstücks Gemarkung Büdingen, Flur 16 Nr. 419/6, Eichelberg und dieses Grundstückes selbst beinhaltete im Kern die Planung für einen erheblich größeren (parkähnlich zu gestaltenden) Parkplatz für den Friedhof einschließlich Zugang zum Friedhof. Damit sollte auch die problematische Verkehrs- und Parksituation im unteren Bereich der Straße „Am Kreischborn“ mit dem bis heute nur geschotterten jetzigen Behelfs- und „Abenteuerparkplatz“ (mit geschmackvoll künstlerisch gelungenem minimalistisch gepflastertem Altglascontainerstandort) gelöst werden. Besonders für ältere Menschen ist die derzeitige grobe Schotterung und das ständige Auswaschen größerer Schottermengen auf die Straße „Am Kreischborn“ schon nach jedem mittleren Regen (von Starkregen ganz zu Schweigen) wegen der hohen Verletzungsgefahr bei Stürzen und Umknicken im Bereich der Sprunggelenke beim Aussteigen aus den Autos nicht weiter hinnehmbar. Aktuell sind in den letzten Monaten immer wieder tiefe Auswaschungen aufgetreten, die vom Bauhof jeweils wieder notdürftig behoben werden mussten. Die Stadt Büdingen verstößt hier seit Jahren unter dem derzeitigen Bürgermeister nachlässig gegen die notwendige Verkehrssicherungspflicht, beeinträchtigt alte Menschen und Behinderte in der Bewegungsmöglichkeit und setzt diese Personen zusätzlich gesundheitlichen Risiken aus.

 

Im oberen Bereich der ursprünglich unbebauten Fläche war auch einmal unterhalb der Kreuzung Ostpreußenstraße/Eichelbergring – wenn auch weniger zu Ende konkretisiert – ein Spielplatz angedacht. Diese Absicht war immer damit begründet, dass ja ein Spielplatz in direkter Nähe zum Friedhof wenig zweckmäßig ist. Dieses Argument gilt heute immer noch.

 

Entsprechende Planungsabsichten für die Gesamtfläche – und damit auch für den Teilbereich Kinderspielplatz – wurden später durch den Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung aus rein finanziellen Gründen verworfen, die Fläche neu parzelliert und der Verkauf der oberen drei Grundstücke an private Käufer der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und auch mehrheitlich beschlossen. Damals wurde von allen Fraktionen immer klar die Absicht unterstrichen, die Restfläche unbedingt für Parkflächen vorzuhalten und diese auch zeitnah zu schaffen. Auch diese Absicht wurde unter der Verantwortung des derzeitigen Bürgermeisters und seiner FWG-Fraktion immer wieder zurückgestellt und verschleppt.

Nun soll „als Krönung“ des gesamten Verwirrspiels auf Initiative und Idee seiner Fraktion neuerdings ein Kinderspielplatz auf dieser Fläche in direkter Nähe zu den Grabfeldern und Urnengräbern angelegt werden.

 

In einer Stadtverordnetensitzung im letzten Jahr hatte der Bürgermeister (wie oben erwähnt) in einer von ihm gefertigten Magistratsvorlage sogar eine (zwischenzeitlich von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnte) private Veräußerung der Restfläche für eine „Privatresidenz mit Friedhofblick“ vorgeschlagen, was an Pietätlosigkeit kaum noch zu überbieten war. Dieser Vorgang war der Öffentlichkeit nicht breiter bekannt geworden.

 

Eine weitere Verschleppung der Planung der Anlage eines neuen Parkplatzes und deren zeitnahe Umsetzung darf nicht weiter hingenommen werden. Damit würde die Stadt Büdingen neben einer Auszeichnung für die „schlimmste Parkplatzgestaltung eines Friedhofs in einer mittelgroßen Stadt Deutschlands“ auch noch für eine weitere Ehrung für eine „pietätlose Standortplanung“ eines Kinderspielplatzes direkt neben aktuellen Grabfeldern (und damit Beerdigungen) bundesweit auszeichnungs- und preiswürdig. Dies kann nicht Ziel einer Stadtverordnetenversammlung sein, wobei der Bürgermeister ja immer wieder „für Überraschungen gut ist“.

 

Erfahrungen in dieser Sache und zu den Folgen einer solchen Fehlplanung (Spielplatz neben Friedhof) können gerne von der Stadt Friedberg bezüglich des Friedhofes in Fauerbach (und zum Glück wenigen weiteren Kommunen) abgefragt werden.