Antrag zur Stadtverordnetenversammlung: Hochwasserschutz

Antrag der FDP zur 31. Stadtverordnetenversammlung

Betreff: Hochwasserschutz

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag der FDP auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Stadtverordneten

–           alle vorhandenen Unterlagen zum Hochwasserschutz in der Kernstadt vorzulegen (Planungen, Gutachten, Kostenberechnungen oder -schätzungen)

–           einen Maßnahmenablauf und eine Kostenschätzung vorzulegen, die die Sanierung, wo möglich, und eine Erneuerung, wo nötig, der sogen. „Hainmauer“ beinhalten

–           die Maßnahmen und ihre Kosten zu nennen, die seit 2006 umgesetzt wurden.

Begründung:

Es gab in den vergangenen Jahren zum Thema „Hochwasserschutz in Büdingen“ verschiedene Anträge unterschiedlicher Fraktionen oder Parteien. In den HH-Plänen der Jahre 2005 ff. wurden ca.350.000 € für den Hochwasserschutz eingestellt.

Trotzdem ist der Schutz der Kernstadt vor Hochwasser nach wie vor nicht gewährleistet. Bevor neue, große Investitionsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden, muss vorhandene Struktur gesichert und erhalten werden.

Eine Rückhaltung oberhalb des „Hammers“ ist nicht abzusehen. Die Bäume an der Schlossparkmauer zum Seemenbach („Hainmauer“) sind zum großen Teil umbruchgefährdet (siehe Kreisanzeiger v. 24.03.2012). Teile der Mauer sind durch umstürzende Bäume in 2012 beschädigt worden. Die vom Bgm. vor einiger Zeit geäußerte Befürchtung, die Mauer könne beschädigt werden, wenn man Bäume fällt, um die Mauer zu sanieren, hat sich damit als hinfällig erwiesen. Genauso wenig ist es zielführend, auf eine Kostenbeteiligung des/der Eigentümers/in zu hoffen – egal, ob Präsenz oder Ysenburgs.

Die städtischen Gremien müssen sich hier in der Pflicht sehen. Ein Hochwasser, das über die „Hainmauer“ hinweg flutet, überschwemmt die Kernstadt m.E. bis an den Loudeac-Kreisel. Die Folgen für privates als auch städtisches Eigentum (z.B. Oberhof, Kölscher Garten, Mauern u. Türme) sind unvorhersehbar und können katastrophale Ausmaße annehmen.