Bauturbo für Büdingen – einfach und klar!
Gestern hat der Bauausschuss einen Grundsatzbeschluss inklusive Leitlinien für die Anwendung des Bauturbos in Büdingen beschlossen. Ab 1. November 2026 nutzt unsere Stadt die neuen Möglichkeiten des Baugesetzbuchs (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e BauGB). Ich habe in den letzten Wochen daran mitgearbeitet, dass daraus ein Ermöglichungs-Leitfaden wird – und kein Verhinderungs-Leitfaden.
Erste Überlegungen der Verwaltung hatten gute Absichten, aber zu viele Hürden: Pflicht-Vorgespräche mit Kosten für den Bauherren, ein Pflicht-Vertrag für jedes Vorhaben, starre Meterregeln, Vorschriften, die in andere Satzungen gehören. All das ist raus. Was bleibt, ist ein klarer Rahmen, der auf eine Seite passt.
Der Kern: Der Magistrat entscheidet. Nach Leitlinien, im Einzelfall, innerhalb von drei Monaten. Ich vertraue unserer Verwaltung, dass sie das kann – und dass sie es besser kann als ein Regelwerk, das jeden denkbaren Fall im Voraus verbieten will.
Was das für die Bürger und Bürgerinnen bedeutet: Wer sein Haus aufstocken, ein Nebengebäude zu Wohnungen umbauen oder eine Baulücke schließen will, bekommt einen kurzen, berechenbaren Weg. Vorabstimmung mit dem Bauamt, Entscheidung in drei Monaten.
Und warum das genau das Richtige für Büdingen ist: Bis 2040 brauchen wir rund 410 neue Wohnungen. Was fehlt, sind kleine, bezahlbare Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte. Junge Menschen finden zu wenig Einstiegswohnungen. Die entstehen nicht auf der grünen Wiese, sondern im Bestand: im aufgestockten Dachgeschoss, in der umgebauten Scheune, in der Baulücke im Ortskern. Genau dafür ist der Bauturbo gemacht.
Klare Grenzen gibt es trotzdem: kein Außenbereich und damit keine Natur- und Landwirtschaftsflächen, Altstadt und Denkmalumfeld bleiben geschützt, und die Stadtwerke prüfen vorab, ob der Kanal die zusätzliche Bebauung verkraftet.
Der ganze Ausschuss hat das in großer Mehrheit beschlossen. Das freut mich – für Büdingen und für alle, die hier bauen wollen.
Nächster Schritt: Der Grundsatzbeschluss kommt in die Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2026 – damit der Bauturbo wie geplant ab 1.11.226 angewendet werden kann.