Büdinger Magistrat sperrt Wildpark-Parkplatz und weitere Plätze – FDP stellt Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage
Der Schutz vor einer Corona-Ausbreitung erfordert auch in Büdingen einschneidende Maßnahmen. Die meisten Geschäfte und Gaststätten sind geschlossen, ebenso wie die Schulen und Kindergärten. An diesen Maßnahmen führt aktuell kein Weg vorbei, denn die Zahl der Neuansteckungen steigt bislang noch. Eine Trendumkehr scheint noch nicht erreicht. Das allgemeine Kontaktverbot gilt, eine Ausgangssperre wurde jedoch ausdrücklich nicht verhängt. Die Menschen sollen und dürfen als Familien oder max. zu zweit nach draußen.
Aktuell muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit in den Fällen gestellt werden, wo in Büdingen durch Beschlüsse des Magistrats Maßnahmen angeordnet werden, die über die vom Land Hessen bzw. des Bundes gestellten Anforderungen hinausgehen.
Ein Beispiel: Am 7.4.2020 veröffentlichte der Magistrat der Stadt Büdingen eine Mitteilung, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Parkplatz am Wildpark gesperrt würde. Man setze damit eine Empfehlung (nicht: Anordnung) des Landes Hessen um und wolle damit den Publikumsverkehr reduzieren, so die Mitteilung.
Ebenso wurden im Stadtgebiet offenbar weitere „beliebte Ausflugsziele“ mit Flatterband abgesperrt – so geschehen an der Wetterschutzhütte in Rinderbügen, wo auch ein Schild aufgehängt wurde mit der Aufschrift „Wegen der Corona-Pandemie bleibt der Grillplatz bis auf Weiteres geschlossen! Der Magistrat der Stadt Büdingen“ (siehe Foto). Andrea Rahn-Farr, Stadtverordnete der FDP, meint dazu: „Ganz abgesehen davon, dass es sich nicht um einen Grillplatz handelt: Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden zu keinem Zeitpunkt Menschenansammlungen an diesem „beliebten Ausflugsziel“ gesichtet. Da wiehert doch der Amtsschimmel!“
Der Magistrat hat diese Maßnahmen offenbar beraten und beschlossen. Eine Einbindung der Gremien oder zumindest eine Information an die Stadtverordneten bzw. die Fraktionsvorsitzenden erfolgte nicht. Ebensowenig erhalten die gewählten Mandatsträger zur Zeit Informationen zu Entwicklungen und Prozessen in der Stadt bzw. zur Kassenlage. Das Ratsinformationssystem enthält die letzten Dokumente mit Datum 29.01.2020.
Transparenz und Teilhabe sehen anders aus. Auch der Krisenmodus böte dank bereits vorhandener Technik (Tablets für die Mandatsträger, Ratsinfosystem etc.), die Stadtverordneten, Ortsvorsteher und Ausschüsse zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.
„Ein „Durchregieren“ der Exekutive kann auf gar keinen Fall mit der Corona-Krise gerechtfertigt werden“, meint Wolfang Patzak (Fraktionsvorsitzender) dazu. Und weiter: „Auffällig ist auch an dieser Stelle, dass der Stadtverordnetenvorsteher keinerlei Initiative ergreift, um die Fraktionen angemessen zu informieren. Das zeigt, dass das Fernbleiben der FDP von der letzten Sitzung des Stadtverordnetenvorstands begründet war – nämlich wegen der fehlenden Leitung und Wirksamkeit des Gremiums für die Stadtverordneten.“
Um diese Fragen auch in die zuständigen Gremien einzubringen, hat die die FDP-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Büdingen vorbereitet.