Dorothea Preißer zum Haushalt 2012

Zu TOP 6 – I/531/2011 – 9. StVV – 04.11.2011 – Haushaltsplan 2012 – D. Preißer

Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben es gelesen:

–         die Satzung für den Haushaltsplan 2012 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von 5,54 Mio. € auf; das sind 1,38 Mio. mehr als im Plan 2011

–         Es fehlen absehbar und insgesamt Finanzmittel für 2012 in Höhe von 5,17 Mio. €

–         der Kassenkredit soll darum auf eine Höhe von 15 Mio. € gesetzt werden; das sind
5 Mio. € mehr als in 2011.

–         Ein Haushaltssicherungskonzept – also Konsolidierungsvorschläge – für 2012 liegt nicht vor.

Die Aufsichtsbehörde hat den Haushaltsplan 2011 nur mit Auflagen genehmigt:

–         Im Ergebnishaushalt sind im Laufe dieses Jahres – und das ist bald um – 500.000 € einzusparen.

–         Es sind hauswirtschaftliche Sperren auszusprechen – nach HGO 114n vom Magistrat. An welcher Stelle mit welchem Ergebnis liegt nicht vor.

–         Vermögensgegenstände sollen veräußert werden. Nicht viel geschehen. Der Bgm. hintertreibt dies sogar im Fall „Mäusfall“, obwohl es hier in zweifacher Hinsicht notwendig ist: Im Vorgriff auf die Finanzierungsmöglichkeit der Feuerwehr waren Verkäufe verpflichtend und für die Haushaltskonsolidierung.

Wie – in aller Welt – soll ein Kassenkredit von 15 Mio. € je abgebaut werden? Das ist kein Überziehungskredit mehr, der ist dauerhaft – und darum m.E. so nicht zulässig.

Wer soll diesen Plan genehmigen?

Welche ehrenamtlich arbeitenden Laien in dieser Stadtverordnetenversammlung sollen es zum wiederholten Male leisten, den Plan genehmigungsfähig zu machen? Schlagen Sie doch bitte mal den § 97 HGO nach. Dort steht, dass ein „Beigeordneter für die Verwaltung des Finanzwesens“ – das ist bei uns der Bürgermeister und Kämmerer – den Entwurf vorbereitet, der Gemeindevorstand (hier der Magistrat) ihn vorlegt, und das alles nach Maßgabe des
§ 92 (4): Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein, wenn dies nicht möglich ist, ist ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

Einige Detailbemerkungen:

–         Zum wiederholten Male ist die Abschaffung der Außenstellen als Konsolidierung in Höhe von 86.000 € eingearbeitet. Das ist nicht Wille der Mehrheit in diesem Haus.

–         Die Liste mit den besonders hervorgehobenen Mehraufwendungen ist unseriös, da sie Positionen enthält, die ganz normale Bestandteile unseres Haushalts und keine Außergewöhnlichkeiten sind. Es wird so der Anschein erweckt, dass 1,8 Mio. € unvorhergesehen im HH-Plan unterzubringen waren, z.B.:

o      wenn man den EB einen Feuerwehrstützpunkt bauen lässt, hat das logischerweise mehr Miet- und Nebenkosten zur Folge.

o      Wenn man weniger Integrationskinder hat, sind die Erstattungen geringer.

o      Wenn ein Seniorenausflug gemacht werden soll, muss auch das Geld dafür bereitgestellt werden.

o      Wenn es nicht zulässig ist, die Stadtwerke einen Zuschuss zur MuKs zahlen zu lassen, muss dieser in den Ergebnisplan eingestellt werden.

Sind es nicht zweierlei Zungen, wenn der Bgm fordert, Verzicht zu leisten – nämlich für den hohen Aufwand für Kinderbetreuung -; auf der anderen Seite aber Geld für den Bau eines Sportzentrums einstellt und so tut, als ob es in ganz Büdingen keine geeigneten Möglichkeiten gäbe, Sport zu treiben.

Ich beantrage darum Rücküberweisung an den Magistrat.

Die kommunale Selbstverwaltung wird zur Farce, wenn ein Haushaltsplan aufgestellt wird, der sich nicht an rechtliche Vorgaben hält, der sich nicht an den tatsächlich verfügbaren Erträgen orientiert und der dann zwar genehmigt, aber so eingeschränkt wird, dass Beschlüsse der Stadtverordneten im Laufe eines Haushaltsjahrs nicht umgesetzt werden können.