Dorothea Preißer zum Hochwasserschutz in Büdingen

Hochwasserschutz in Büdingen – April 2013 – D. Preißer

 

Zunächst ein kurzer Abriss: Lt. Unterlagen im eigenen Archiv gab es seit 2002 wiederkehrend Anträge, Beratungen und Beschlüsse  zum Thema „Hochwasserschutz in Büdingen“. So 2002 z.B. von der CDU zu Wasserrückhaltung und Funktionstüchtigkeit der Hainmauer, in der Folge auch von FWG/FDP konkret zur Sanierung der Hainmauerkrone, von Bündnis 90/Die Grünen zu Überschwemmungsgebieten – bis 2003 immerhin der Magistrat beauftragt wird, einen Alarmeinsatzplan zu erstellen. Dem Antrag der FWG/FDP, endlich mal eine große Summe in den Investitionsplan einzustellen, um all die aufgelaufenen Maßnahmen umsetzen zu können, versagte die Mehrheit angesichts anderer Aufgaben die Zustimmung. Weiter ging es mit einem Antrag der CDU zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts 2006. 2007 befasste sich der B+P-Ausschuss wiederholt mit der Problematik aufgrund eines gemeinsamen Antrags von CDU und SPD.

Nach eigener Recherche in den HH-Plänen der Jahre 2005 ff. wurden ca.350.000 € für den Hochwasserschutz eingestellt.

Trotzdem ist der Schutz der Kernstadt vor Hochwasser nach wie vor nicht gewährleistet. Aus Sicht der FDP-Stadtverordneten Preißer muss vorhandene Struktur gesichert und erhalten werden, bevor in neue, große Maßnahmen investiert wird.

Eine Rückhaltung oberhalb des „Hammers“ ist nicht abzusehen. Naturschützer haben im Vorfeld erhebliche Bedenken zu dieser Maßnahme geäußert.

Die Bäume an der Schlossparkmauer zum Seemenbach („Hainmauer“) sind zum großen Teil umbruchgefährdet, wenn man der Berichterstattung z.B. im Kreisanzeiger v. 24.03.2012 folgt.

Teile der Mauer sind durch umstürzende Bäume in 2012 beschädigt worden. Die von Bürgermeister Spamer vor einiger Zeit geäußerte Befürchtung, die Mauer könne beschädigt werden, wenn man Bäume fällt, um die Mauer zu sanieren, ist damit durch die Fakten überholt worden.

Genauso wenig ist es zielführend, auf eine Kostenbeteiligung des/der Eigentümers/in zu hoffen – egal, ob Präsenz oder Ysenburgs.

In der Befürchtung der Fraktion Pro Vernunft, die Stadt könnte den Schlosspark „an der Backe“ haben, könnte man unter besonderen Umständen sogar eine Chance sehen.

Die städtischen Gremien sind also in der Pflicht, die Bürger in geeigneter Weise vor Schäden zu bewahren. Ein Hochwasser, das über die „Hainmauer“ hinweg flutet, überschwemmt die Kernstadt bis an den Loudeac-Kreisel. Die Folgen für privates als auch städtisches Eigentum (z.B. Oberhof, Kölscher Garten, Mauern u. Türme) sind unvorhersehbar und können katastrophale Ausmaße annehmen.