Dorothea Preißer zum KiFöG
Zur Diskussion des hessischen Kinderförderungsgesetzes in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung – April 2013 – Dorothea Preißer
1. Die Stadtverordneten beschließen nicht über hessische Landesgesetze; der 1. Abschnitt des Beschlussvorschlags der SPD fordert einen ablehnenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Er kann darum eigentlich nicht Gegenstand einer Debatte in der Stadtverordnetenversammlung sein.
2. Gesetzesvorhaben des Landes werden genauso beraten wie Büdinger Beschlussvorlagen, d.h. es gibt zu der Gesetzesvorlage „Kinderförderungsgesetz“ Sitzungen des sozialpolitischen Ausschusses, u.a. mit Anhörung einer Vielzahl von Experten. Ich zitiere aus dem Schlusswort der Vorsitzenden in der Sitzung vom 7.3.13: „Ich hoffe, dass es heute ein gutes Beispiel dafür war, wie ernsthaft sich der Hessische Landtag mit Gesetzesvorlagen und mit den Anregungen und Kritikpunkten der Anzuhörenden und der Bevölkerung auseinandersetzt.“
3. Dieses Gesetz wird auch noch in 2 weiteren Lesungen des Landtags beraten, bevor die Beschlussfassung ansteht.
4. Warum beraten Büdinger Stadtverordnete in ihren Ausschüssen? Um Fragen zu klären, Sachverhalte aufgezeigt zu bekommen, Fachleute zu Rate zu ziehen. Danach werden Beschlüsse gefasst, die oft anders lauten als die ursprüngliche Vorlage. Und sie werden mit unterschiedlichen Mehrheiten gefasst.
Das Verfahren um dieses Gesetz ist also völlig normal; und die öffentliche Erregung fehl am Platze.
Kurz zum Inhalt des Gesetzentwurfs:
– Ein Ziel ist die Bündelung verschiedener Rechtsgrundlagen in einem Gesetz. Das schafft Übersichtlichkeit.
– Das entscheidend Positive sehe ich für die Kinder und ihre Eltern darin, dass Betreuung, deren Qualität und ihre Finanzierung vom Kind ausgehen soll und nicht von der Einrichtung. (Nicht Plätze, womöglich unbesetzte, sondern die Kinder fördern, ist das Ziel.)
– Die Eltern sollen ein Anhörungsrecht in wesentlichen pädagogischen Fragen haben.
– Öffnungszeiten, Personaleinsatz, Organisation bleiben wie bisher Aufgaben des Trägers.
– Kleine Einrichtungen sollen mit einer besonderen Pauschale gefördert werden, damit sie erhalten werden können.
– Wenn 1998 ca:80 Mio. € des Landes in die Kinderbetreuung flossen und für 2014 425 Mio. € vorgesehen sind, meine ich, dass diese Entwicklung für heute gut ist. Sicherlich werden zukünftig noch mehr Gelder erforderlich sein, wenn Familie und Berufstätigkeit zusammen passen sollen.
– Die Diskussion Fachkraft – Laie halte ich für maßlos übertrieben, wenn vorgesehen war, dass bei jeder einzelnen in Frage kommenden Person das Jugendamt dem Einsatz hätte zustimmen müssen.
Dass Kindergärten besonders gefördert werden sollen, die ein tatsächliches pädagogisches Konzept haben, ist m.E. gesellschaftspolitisch richtig. Je weniger Eltern Zeit haben oder sich die Zeit nehmen, ihre Kinder zu erziehen und zu fördern, gehen hier Aufgaben an die Kindergärten über. Dem müssen sie konzeptionell und pädagogisch gewachsen sein. Nicht immer wird da ein „situativer“ Ansatz den Herausforderungen genügen.