Dringlicher Antrag im Wetterauer Kreistag: Übernahme der Notfallversorung im Mathilden-Hospital durch das GZW prüfen lassen!

Kann GZW Büdinger Mathilden-Hospital übernehmen? FDP sieht Landkreis in der Pflicht (kreis-anzeiger.de)

Der Kreis-Anzeiger berichtet in seiner heutigen Ausgabe über den Dringlichen Antrag, der von FDP und Freien Wählern gemeinsam eingebracht wird.

Hier der Text des Antrags:
Dringlicher Antrag gemäß §10 Abs. 3 GOKT zur Sitzung des Kreistags am 02.07.2024
Mit der geplanten Teilschließung des Büdinger Mathilden-Hospitals wird sich die flächendeckende medizinische Versorgung im Kreisgebiet spürbar verschlechtern. Dies betrifft nach aktuellem Kenntnisstand die Bereiche Chirurgie und Innere Medizin sowie die Intensivstation und die Notaufnahme.
Der Wetteraukreis ist als Landkreis in der Verantwortung, einerseits als Träger des Rettungsdienstes, dass insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Rettungszeiten eingehalten werden können, andererseits hat er den Sicherstellungsauftrag für die stationäre medizinische Versorgung und damit ist er insoweit auch für die akutmedizinische Versorgung der Bevölkerung zuständig.
Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag würdigt die Bedeutung des Mathilden-Hospitals für den Landkreis Wetterau und die angrenzenden Landkreise in Bezug auf die allgemeine medizinische Versorgung sowie insbesondere auf die Notfallversorgung.
  2. In seiner Verantwortung für die Notfallversorgung seiner Einwohner prüft der Landkreis Wetterau bis zum 31.07.2024 die Folgen einer fehlenden wohnortnahen klinischen Notfallversorgung für die Bevölkerung.
  3. Der Kreisausschuss weist die GZW gGmbH an, schnellstmöglich eine Übernahme der von der Teilschließung betroffenen Abteilungen des Mathilden-Hospitals Büdingen durch das GZW zu prüfen, damit im Ergebnis der Wetteraukreis seinen gesetzlichen Verpflichtungen gerecht wird.
  4. Ein Organisationsverschulden ist für den Fall zu prüfen, dass im Rahmen einer kurzfristigen Klinikschließung und der damit verbundenen Beendigung der Notfallversorgung, lebensbedrohlich Erkrankte bzw. Verletzte wegen zu langer Rettungswege, fehlender Rettungswagen, Personal etc., Schaden erleiden oder gar sterben.
  5. Die Prüfergebnisse sind dem Kreistag unverzüglich vorzustellen.