Eilantrag zur Verschiebung der Pflasterarbeiten in der Vorstadt – warum plötzlich so eilig?
Die FWG- und die CDU-Fraktion möchten mit einer Eilvorlage eine Verschiebung der Pflasterarbeiten in der Vorstadt auf die Tagesordnung der SVV vom 28. August 2020 setzen. Hintergrund sei schwierige wirtschaftliche Situation vieler Gewerbetreibenden.
Die Sanierung ab Februar 2021 hat die SVV in ihrer Sitzung vom 06.11.19 mehrheitlich beschlossen.
Auszug aus der Niederschrift: „Die Stadtverordnetenversammlung möge nunmehr den genauen Ausführungszeitraum und die vorgeschlagenen Pollerstandorte beschließen, damit die Ausschreibung noch im Dezember vorgenommen werden kann. Nur so kann überhaupt der angedachte Ausführungszeitraum und die Kostenansätze eingehalten werden.“
In der SVV vom 26.6.2020 stand das Thema erneut auf der Tagesordnung (TOP 25). Die Beschlussvorlage, welche der Magistrat eingebracht hatte, lautete: „Aufgrund der Corona-Pandemie und der auch noch im nächsten Jahr zu erwartenden Umsatzeinbußen der Gewerbebetriebe wird die Sanierung ins Frühjahr 2023 verschoben.“
Die FDP-Fraktion hat sich damals FÜR eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt ausgesprochen. Andrea Rahn-Farr begründete dies damit, dass die Wirtschaftlichkeit der Geschäfte stark gelitten hatte. Voraussichtlich würde die Pandemie noch andauern und damit auch die Einschränkungen beim Tourismus und den Einkaufs-Aktivitäten.
Allerdings wollte Andrea Rahn-Farr in der Debatte über den TOP auch wissen, ob die Verschiebung der Sanierung von Seiten des Magistrats tatsächlich nur durch die Corona-Krise motiviert war oder ob es eventuell Probleme mit der Ausschreibung etc. gäbe. Dies wurde durch die 1. Stadträtin Henrike Strauch verneint.
Die Mehrheit der Stadtverordneten – darunter die Vertreter der CDU – lehnte die Magistratsvorlage ab und wollte somit den Baubeginn nicht verschieben, sondern wie ursprünglich beschlossen im Februar 2021 damit beginnen. An diese Mehrheitsbeschlüsse (SVV vom November 19 und Juni 20) war die Verwaltung gebunden, ist aber offensichtlich trotzdem nicht erkennbar tätig geworden.
Nun ist innerhalb der letzten 8 Wochen bei der CDU anscheinend die Erkenntnis gereift, dass man die Sanierung doch verschieben sollte. Es wurde eine Eilvorlage gemeinsam mit den Freien Wählern eingebracht. Die FDP-Fraktion kann allerdings keine Eilbedürftigkeit erkennen, und zwar aus folgendem Grund: „Wir sehen aktuell, dass die Beschlüsse der SVV vom November 19 für den beschlossenen Zeitpunkt nicht umsetzt wurden. Es wurde keine Ausschreibung im Dezember 19 in die Wege geleitet, obwohl ja die interkommunale Ausschreibungsstelle sogar in Büdingen sitzt“, moniert Wolfgang Patzak, Fraktionsvorsitzender der FDP. Auch auf die Nachfrage in der Juni-Sitzung hin (s.o.) sei nichts passiert, nach wie vor läge keine konkrete Kostenaufstellung vor, geschweige denn eine Ausschreibung. Und Andrea Rahn-Farr ergänzt: „Es ist offenbar 5 nach 12 für einen pünktlichen Baubeginn im Februar 21. Um die Untätigkeit des Bürgermeisters und des Magistrats in der Sache zu verschleiern, kommt jetzt diese Eilvorlage, in der die Corona-Krise als Ausrede für deren Versagen herhalten muss. Wir werden deshalb dieser Vorlage nicht auf die Tagesordnung zur Sitzung am 28.8. verhelfen!“
Falls die erforderliche ⅔-Mehrheit für die Eilvorlage nicht zustande kommt, wird der Antrag zur Septembersitzung regulär auf der Tagesordnung stehen. „Schade, dass es um diese Sachentscheidung im Sinne der Büdinger Gewerbetreibenden so einen Schlingerkurs gibt. Besser wäre es gewesen, der Bürgermeister hätte bereits im Juni die Karten auf den Tisch gelegt und zugegeben, dass er die Ausschreibung verbummelt hat. Trotzdem: Ich habe bereits im Juni für eine Verschiebung geworben und halte diese auch nach wie vor für sinnvoll.“