Einspruch gegen die Gestaltung des Stimmzettels

FDP Büdingen sieht den Grundsatz der fairen Wahl infragegestellt

Post für den Wahlleiter Sven Teschke: Die FDP-Fraktion hat bei ihm Einspruch gegen den Wahlzettel für die Kommunalwahl am 14. März 2021 eingelegt.

Der Wahlzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung findet sich auf der Homepage der Stadt Büdingen zur Einsichtnahme (https://www.stadt-buedingen.de/B%C3%BCrgerservice/Wahlen/). Bei genauer Betrachtung stellt man fest, dass dort 6 Listen nebeneinander sowie 2 Listen darunter dargestellt wurden:

Musterstimmzettel zur Stadtverordnetenversammlung Büdingen/Kommunalwahl 2021

In der ersten Reihe finden sich CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, AfD, FWG Büdingen sowie die NPD. Unterhalb finden sich – mitten hineingefügt – die FDP sowie Pro Vernunft.

Fraktionsvorsitzender Wolfgang Patzak begründet den Einspruch so: „Wir halten diese Anordnung für möglicherweise nicht rechtskonform im Sinne der Gleichbehandlung aller Listen, was die Ankreuzmöglichkeiten für die Listen angeht. Zwar ist die Stimmzettelgestaltung vordergründig vom Wortlaut des Kommunalwahlgesetzes (§ 16.2 KWG) gedeckt. Fraglich ist für uns allerdings, ob sie mit dem  Grundsatz der fairen Wahl vereinbar ist!“

Das entsprechende Format war auch bei der letzten Kommunalwahl in 2016 bereits verwendet worden. Auch dieses  halten die Freien Demokraten nachträglich für möglicherweise nicht rechtskonform. „Nach Rücksprache mit mehreren Anwälten sind uns allerdings jetzt begründete Zweifel gekommen,“ erklärt Wolfgang Patzak.

Die Freien Demokraten fordern auf der Basis dieser Überlegungen eine Überarbeitung des Wahlzettels dergestalt, dass alle Listen nebeneinander angeordnet werden sollen. „Wir beantragen, dass das Listenkreuz für alle Listen auf der gleichen Ebene zu finden ist. Sonst entsteht daraus ein Vorteil für alle oben platzierten Listenvorschläge – und damit auch für die Listen von AfD und NPD, welche wir, ebenso wie andere Fraktionen und Medien, als rechtsorientiert bis extrem rechts einstufen. Gleichzeitig ergibt sich eine Benachteiligung für uns als FDP, weil unsere Liste mit der Nummer 5 auf eine für die Wählerinnen und Wähler weniger erkennbare „Ebene“ im unteren Bereich auf dem Wahlzettel gerückt wurde.“

Fraktionsmitglied Andrea Rahn-Farr hat hierzu bereits telefonisch Rücksprache gehalten mit dem Wahlleiter Sven Teschke, der technische Gründe – so die Größe und das  Format des Wahlzettels – für die derzeitige Gestaltung angibt. Damit will sich die FDP jedoch nicht zufrieden geben. Denn alle 8 Listen würden auch gut in einer Reihe angeordnet auf den Wahlzettel passen. „Was beim Wetteraukreis für die Kreistagswahl bei 10 zugelassenen Listen möglich ist, das sollte auch in Büdingen bei nur 8 Listen möglich sein“,  so das FDP-Fraktionsteam.

Die FDP Büdingen behält sich eine spätere rechtliche Prüfung aus den genannten Gründen vor.