FDP-Antrag mehrheitlich abgelehnt – SVV sagt „Ja“ zur Ausweisung neuer Windkraft-Vorrangflächen in Büdingen

22.05.2017

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

die FDP-Fraktion möchte folgenden Änderungsantrag einbringen:

„Die SVV verändert ihren Beschluss vom 23.4.14 dahingehend, dass alle Vorrangflächen im Stadtgebiet Büdingen im Entwurf des TPEE zu streichen sind.

Dies betrifft auch die in städtischem Eigentum befindliche Fläche Eckartshausen Süd.“

Es handelt sich hierbei um zwei Areale im Büdinger Wald mit zusammen ca. 250 ha. Der Büdinger Wald ist mit ca. 9.250 ha eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete.

Windkraftanlagen im Wald haben vielfältige negative Auswirkungen auf das komplexe Ökosystem. Für jede Windkraftanlage werden 2000 bis 10000 qm Wald gerodet, je nach Lage und notwendiger Zuwegung.

Die ausgewiesenen Gebiete dienen seit vielen Jahrzehnten den Einwohnern von Rinderbügen, Büdingen und vieler anderer Gemeinden im Einzugsgebiet des Büdinger Waldes zur Naherholung. Diese Funktion würde durch den Bau von Windkraftanlagen stark eingeschränkt.

Die Flächen zwischen Eckartshausen und Ronneburg sind ebenfalls teilweise Wald, teilweise Ackerflächen und Streuobstbestände. Hier ist eine besondere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu befürchten. Hinzu kommen Belastungen für die Einwohner von Eckartshausen – und, um den Vergleich zur ersten Stellungnahme zu ziehen, NUR von Eckartshausen.

Der bisherige Ausbau der Windenergie hat zu vielfältigen Belastungen für die Bürger, zu hohen Kosten für Energie sowie zu gravierenden Folgen für den Naturhaushalt geführt. Hier sind vor allem die sinkende Windgeschwindigkeit sowie die Änderung der Luftströme mit potentiellen Auswirkungen auf die Niederschlagsverteilung und -häufigkeit zu nennen.

Dies alles wurde bisher in Kauf genommen, um den Klimaschutz voran zu bringen, um wegzukommen von Atomkraft und fossilen Energieträgern. Das sind gute Ziele, und die FDP Büdingen steht hinter diesen Zielen.

Von den gesetzten Zielen sind wir jedoch trotz hoher Förderung noch weit entfernt. Der weitere Ausbau der Windkraft zum jetzigen Zeitpunkt führt uns nicht näher zu diesen Zielen. Denn WKA sind genauso wie PV-Anlagen nicht grundlastfähig und liefern volatilen Strom – mal zu viel, mal zu wenig. Funktionierende Speicher in der benötigten Größenordnung existieren in der Praxis nicht.

Die Probleme bei der Speicherung führen dazu, dass nahezu die gesamte Kapazität der Windkraftanlagen andernorts nochmals als konventionelle Kraftwerke zur Verfügung stehen muss, damit die Stromversorgung von Bevölkerung und Industrie/Gewerbe jederzeit gewährleistet ist. Noch dazu werden ca. 50 TWh Strom jährlich exportiert – weil wir ihn hier weder speichern noch verbrauchen können.

Wer das nicht glauben mag, der kann sich vielleicht bei Herrn Schwarz, dem Geschäftsführer des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe, über die Folgen hier bei uns unterrichten lassen. Und zwar die Folgen für den Strompreis, den Bürger und kleine Unternehmen ohne Befreiung von der EEG-Umlage zu zahlen haben.

Wir haben in Deutschland den zweithöchsten Strompreis in Europa. Auch die Stadt Büdingen sollte bedenken, dass die Einnahmen, die man aus der Verpachtung von Flächen unter WKA erzielen kann, von den Bürgern in Form von Strompreisen wieder bezahlt werden!

Ich wundere mich deshalb sehr über die Zustimmung der anderen Fraktionen zu einem Konzept, das Arbeitnehmer, Sozialhilfeempfänger, Mieter usw. zur Kasse bittet – was sagen Sie den Menschen, denen der Stromanschluss gesperrt wird, weil sie ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können?

Für die Stadt Büdingen geht es jetzt noch um geschätzte Pachteinnahmen von 120.000 € jährlich. Das ist nicht wenig – doch rechtfertigt diese finanzielle Größenordnung die Belastungen und Zerstörungen, die damit verbunden sind?

Zumal an anderer Stelle eine gewisse Großzügigkeit im Umgang mit finanziellen Mitteln herrscht, wenn z. B. der Verkauf eines Gebäudes der Stadt ohne Ausschreibung erfolgt oder die Stadt Maßnahmen, die meiner Meinung nach in der Verantwortung des Gewerbevereins liegen, aus dem Haushalt mitfinanziert.

Kurz zusammengefasst:

Die Aufstellung weiterer WKA in Schwachwindgebieten wie bei uns hat Folgen:

  • Bringen Naturzerstörungen mit sich
  • Schädigen das Landschaftsbild
  • Belasten die Bevölkerung vor Ort
  • Belasten die Bevölkerung insgesamt durch weiter steigende EEG-Umlage und hohe Kosten der Netzstabilisierung
  • Tragen wenig zur Einsparung fossiler Energie bei
  • Tragen durch den CO2-Zertifikate-Handel nicht zur Senkung des CO2-Ausstosses in der Summe bei

Meine Damen und Herren, Sie als Stadtverordnete haben heute Abend die Gelegenheit, ein starkes Signal gegen die Ausweisung neuer Vorrangflächen auszusenden, indem Sie alle im Entwurf eingezeichneten Areale inklusive des Areals in Eckartshausen – von dem die Stadt Büdingen selbst einen finanziellen Vorteil hätte – ablehnen.