FDP beantragt planvollen Erwerb von Gewässerrandstreifen

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Statt zufälligem Flickenteppich: Die Stadt soll Uferflächen künftig nach Konzept erwerben und entwickeln – im Einvernehmen mit Landwirten und Eigentümern, gefördert vom Land und unterstützt durch die Instrumente der Hessischen Flurneuordnung.

Worum geht’s?

Büdingen ist unterhaltungspflichtig für die Gewässer dritter Ordnung und damit unmittelbar in die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hessischen Wassergesetzes eingebunden. Der entscheidende Raum dafür sind die Gewässerrandstreifen – im Außenbereich zehn, im Innenbereich fünf Meter breit. Bisher erwirbt die Stadt solche Flächen eher zufällig, etwa durch anlassbezogene Ausübung von Vorkaufsrechten. Das Ergebnis: einzelne Flächen ohne räumlichen Zusammenhang – ausgerechnet dort, wo Gewässerentwicklung durchgehende Korridore braucht.

Was wir beantragen

„Der freiwillige Landtausch bietet Landwirten für abgegebene Uferflächen gleichwertige, oft besser arrondierte Flächen an anderer Stelle. Das ist der faire Weg – Gewässerschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie. Und über Landesförderung und Ökopunkte schont das Vorgehen obendrein den städtischen Haushalt.“
— Andrea Rahn-Farr, Stadtverordnete

Stand & Download

Der Antrag liegt aktuell im Ausschuss BUH und wartet auf Bearbeitung.
Hier gehts zum Antrag im Wortlaut:

2026-07-23 WRRL Vorkaufsrecht und FlurneuordnungHerunterladen

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