FDP beantragt Übertragung der Stadtverordnetenversammlungen per Livestream
Die Stadtverordnetenversammlungen im Livestream bequem von zu Hause aus verfolgen zu können, stellt eine effiziente Möglichkeit dar, die Bürger für kommunalpolitische Entscheidungen zu begeistern. Dies erhöht somit auch die Akzeptanz einzelner Beschlüsse.
Gerade in den letzten gut anderthalb Jahren war die persönliche Teilnahme an den eigentlich öffentlichen Sitzung nur eingeschränkt möglich. Die Einschränkungen dauern nach wie vor an.
Andere Städte in vergleichbarer Lage machen uns vor, was möglich ist: Ein Blick nach Maintal zeigt, dass das „Parlamentsfernsehen“ gut angenommen wird und ein fester Bestandteil der demokratischen Gepflogenheiten geworden ist.
Es ist nun an der Zeit, auch in Büdingen den längst überfälligen Schritt in Richtung Transparenz und Bürgerfreundlichkeit zu gehen und die Stadtverordnetenversammlungen per Livestream zu übertragen und anschließend zum Abruf bereitzustellen.
Die FDP-Fraktion stellt deshalb den folgenden Antrag:
Der Magistrat der Stadt Büdingen wird beauftragt zu prüfen, wie Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zukünftig per Livestream übertragen und hernach online für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können. Es ist sicherzustellen, dass die jeweiligen Redner und Rednerinnen im Besitz der Verwertungsrechte bleiben.
Dabei sind u. a. nachstehende Aspekte umfassend zu prüfen und abzubilden, und zwar jeweils als komplette Eigenerledigung der Stadt und vergleichend dazu die ganz oder teilweise Erledigung durch einen beauftragten Dritten:
- Die Voraussetzungen in Bezug auf die technische Hardware
- Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen
- Die Rechtlichen Rahmenbedingungen inkl. eventuell nötiger Satzungsänderungen oder -anpassungen, insbesondere die rechtlichen
- Auswirkungen auf Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Gremienmitglieder
- Sicherstellung der Möglichkeit für Betroffene, die Aufnahmen aus dem Internet zu entfernen
- Die finanziellen Auswirkungen
- Die Voraussetzungen zur Übertragung und Zurverfügungstellung via Webseite, Facebook etc.
Der Magistrat soll das Ergebnis seiner Prüfungen in Form eines ausführlichen schriftlichen Berichts darstellen.