FDP-Fraktion beantragt Bericht zum Organisationsgutachten

Antrag der FDP-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung am 30.10.2020:

  1. Der Magistrat und der Bürgermeister werden aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung in einem schriftlichen Bericht umfassend über den Stand der Umsetzung des Organisationsgutachtens zu informieren.
  • Dabei muss in diesem Bericht berücksichtigt werden, welche Punkte bisher noch nicht umgesetzt wurden und welche Gründe es hierfür gab.
  • Das Organisationsgutachten beschreibt z. B. bei den Handlungsempfehlungen zum Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft:

„Einige Schönheitsreparaturen (z.B. Malerarbeiten) in Gebäuden sind in Verantwortung des Mieters, in diesem Fall der Stadt. Die Stadt nimmt diese Pflichten nicht vollumfänglich wahr und tritt sie an den EB ab, ohne dass die Ressourcen zur Wahrnehmung dieser Aufgaben berücksichtigt werden. Die vorhandene Struktur sollte belebt werden, um die vorgesehenen Zuständigkeiten einzuhalten. Alternativ kann die Zuständigkeit neu definiert werden.“

Bisher ist die Umwandlung/Integration des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft in die Verwaltung noch immer noch nicht vollständig umgesetzt worden, die bereits zu Beginn des Jahres 2020 erfolgen sollte. Das kann zwar als Neudefinition der Zuständigkeit verstanden werden, allerdingt war damit keine jahrelange Untätigkeit gemeint, die sich möglicherweise bis nach der Kommunalwahl hinziehen könnte. In gleichem Maße sind die von Rödl und Partner beschriebenen Unzulänglichkeiten und Missstände bezüglich des städtischen Gebäudebestandes weiter offensichtlich vorhanden.

Begründung:

Die zögerliche Vorgehensweise bei der Umsetzung der im Gutachten von Rödl und Partner genannten Handlungsempfehlungen ist nach Auffassung der FDP-Fraktion und auch vieler Personen in der Bürgerschaft  auffällig, auch wenn an einigen Stellen schon eine Umsetzung geleistet oder zumindest begonnen wurde. Dennoch muss noch vor der Kommunalwahl für die Bürgerinnen und Bürger ein ehrliches Fazit gezogen werden.

Sowohl die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen haben einen Anspruch auf sachgerecht gepflegte und unterhaltene Einrichtungen wie Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser sowie der Friedhöfe und den dortigen Einrichtungen. Darüber hinaus gibt es in städtischen Immobilien Mieter, für die der Anspruch in gleicher Weise gilt.

Aus den genannten Gründen ist es unabdingbar, dass die Stadtverordnetenversammlung im Zuge ihrer Kontrollaufgaben nach HGO in dieser Sache umfassend informiert wird.