FDP-Fraktion: Keine Ausweisung neuer Vorrangflächen für Windkraft in Büdingen!
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 03. Mai 2017 wurde über eine neue Stellungnahme der Stadt Büdingen zu der Ausweisung neuer Windkraft-Vorrangflächen beraten.
Das Interesse der Bürger war groß, das ließ sich daran ablesen, dass für die zahlreichen Gäste noch Stühle herbeigeschafft werden mussten. Sie alle waren gekommen, um den Tagesordnungspunkt 2 zu verfolgen: „Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen Erneutes Beteiligungsverfahren / Öffentliche Auslegung“. Dabei geht es darum, welche Gebiete in Hessen nach dem ersten Durchgang an Stellungnahmen nun vom RP Darmstadt für die Aufstellung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Die Auslegung der Pläne läuft noch bis zum 19. Mai 2017. Bis zum 2. Juni müssen die Stellungsnahmen beim RP eingegangen sein.
Im Bereich der Stadt Büdingen sind drei Flächen im Entwurf des Teilplanes enthalten. Es sind dies die Flächen 2-448 (im Büdinger Wald, Reffenstraße/südlich und westlich des Geisweihers), 2-475a (südlich von Eckartshausen Richtung Ronneburg) und 2-901 (im Büdinger Wald, beidseits der Reffenstraße). Hier ein Auszug aus dem Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien mit den drei Flächensteckbriefen sowie Kartenmaterial: Auszug aus Teilplan Erneuerbare Energien – betr Büdingen
Die FDP-Fraktion Büdingen lehnt die Ausweisung als Windkraftvorrangfläche in allen drei Fällen ab.
Begründung:
Die Flächen 2-448 sowie 2-901 liegen vollständig im Büdinger Wald, der mit 9.250 ha eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete darstellt.
Windkraftanlagen im Wald haben vielfältige negative Auswirkungen auf das komplexe Ökosystem, die mittlerweile aus der Erfahrung heraus alle bekannt sind. Wir verweisen hiermit auf das Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz „Windkraft über Wald“ (siehe Anlage 1: 2017-05-03 Windkraft-Stellungnahme der FDP Anlage 1).
Die Flächen zwischen Eckartshausen und Ronneburg sind ebenfalls teilweise Wald, teilweise Ackerflächen und Streuobstbestände. Hier ist eine besondere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu befürchten.
All diese Bedenken werden durchaus auch in den Steckbriefen der Gebiete im Entwurf des Teilplanes aufgeführt. Es soll hier ein Abwägungsprozess stattfinden, zu dem wir wie folgt Stellung nehmen:
Der bisherige Ausbau der Windenergie hat zu vielfältigen Belastungen für die Bürger, zu hohen Kosten für Energie sowie zu gravierenden Folgen für den Naturhaushalt geführt. Hier sind vor allem die sinkende Windgeschwindigkeit sowie die Änderung der Luftströme mit potentiellen Auswirkungen auf die Niederschlagsverteilung und -häufigkeit zu nennen. 20170504_Auszug_Rahn-Farr-01_Wind
Die hessische Windenergieausbauplanung überschreitet dabei die Empfehlung des Max-Planck-Instituts von maximal 0,3 MWi/qkm (s. http://www.pnas.org/content/113/48/13570.full) um ein Mehrfaches (14 GWi = 14.000 MWi, verteilt auf 21.115 qkm = 0,66 MWi/qkm)
Dies alles wurde bisher in Kauf genommen, um den Klimaschutz voran zu bringen. Ziel der BRD war es, bis 2020 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40%, bis 2030 um 55%, bis 2040 um 70% gegenüber 1990 zu erreichen. Von diesen Zielen sind wir trotz der hohen Förderung der Windenergie sehr weit entfernt!
Doch vor allem trägt die Windenergie wenig zur Deckung des Primärenergiebedarfs bei: Der Windenergieertrag betrug im Jahre 2016 nur 2,1 % des Primärenergieverbrauchs. Der Grund liegt vor allem in der hohen Volatilität der Stromerträge aus Windkraft. So betrug die installierte Leistung im Jahr 2014 bundesweit 38,1 GW, doch die mittlere erzeugte Leistung betrug nur 5,9 GW. In windarmen Zeiten sinkt die bereitgestellte Leistung aus Windkraft oftmals unter ein GW (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium und Fraunhofer Institut, zusammengestellt von Dr. Roland Assmann – s. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Energie/Energiedaten/Energiegewinnung-und-Energieverbrauch/energiedaten-energiegewinnung-verbrauch-03.html und https://www.energy-charts.de/power_de.htm).
Die Volatilität ließe sich nur mit einer Speicherung der in windreichen Zeiten erzeugten Energie mindern. Bei jeder Umwandlung von einer Energieform in eine andere geht jedoch ein Teil der Energie verloren (meist in Form von Wärme). Für die benötigten großen Speichermengen kommen aus wirtschaftlichen Gründen nur Power-to-X-Verfahren in Frage. Diese weisen bei der Strom-zu-Strom-Wandlung jedoch nur einen Gesamtwirkungsgrad von max. ca. 40 % durch die zweifache Umwandlung aus. Dadurch werden für über diese Speicher bereitgestellten Strommengen etwa 2,5 mal mehr Windräder benötigt als ohne Speicherung! 20170504_Auszug_05_Speicher
Die Probleme bei der Speicherung führen dazu, dass nahezu die gesamte Kapazität der Windkraftanlagen andernorts nochmals als konventionelle Kraftwerke zur Verfügung stehen muss (Redundanz), damit die Stromversorgung von Bevölkerung und Industrie/Gewerbe jederzeit gewährleistet ist.
Hinzu kommt die Überproduktion in windreichen Phasen, wo Strom zu teils negativen Preisen ins Ausland verkauft werden muss, bzw. den Stromerzeugern die Nicht-Erzeugung von Strom vergütet wird.
Im Ausland werden die Probleme der deutschen „Energiewende“ offenbar deutlicher wahrgenommen und von der Presse thematisiert. So titelt die Schweizer NZZ heute: „Energiepolitik: Das falsche Vorbild Deutschland“ (https://www.nzz.ch/wirtschaft/energiepolitik-das-falsche-vorbild-deutschland-ld.1290233 ).
Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass die vielfältigen negativen Auswirkungen der Windkraft NICHT durch Erfolge beim Klimaschutz bzw. der Ersetzung von fossilen Brennstoffen bei der Stromerzeugung zu rechtfertigen sind. Hinzu kommt, dass potentielle Alternativen bisher ohne eingehende Prüfung negiert wurden. 20170504_Auszug_02_Alternative
Wir lehnen deshalb jede weitere Ausweisung von Vorranggebieten ab!