Gemeinsamer Antrag der SPD und der FDP zur Erhöhung der Grundsteuer B
SPD Fraktion und FDP im Büdinger Stadtparlament
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD und FDP zum Top 16 der 52. Stadtverordnetensitzung.
– Bericht des Haupt – und Finanzausschusses betr.
Erhöhung der Grundsteuer B.
Die Beschlussvorlage Nr.: II7305/2014/1 wird wie folgt geändert:
( Änderung 1)
§ 1 der Hebesatz wird geändert
Grundsteuer B 340 % so beschlossen – in der Magistratsvorlage waren 360 vorgesehen, mit jährlichen Steigerung bis 400 %
Grundsteuer A 340% abgelehnt – in der Magistratsvorlage waren 380 %, im Folgejahr 400 % vorgesehen
(Änderung 2)
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsteuer B -Mehrerträge: 208.064 €
( pro % Punkt: 6.935,48 )
Grundsteuer A – Mehrerträge: ??
( Änderung 3)
Die Begründung wird gestrichen.
Ergänzend zur rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B und A
beschließt das Stadtparlament für 2014 folgende Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen:
– Der Magistrat wird aufgefordert, rechtzeitig eine überarbeitete Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung vorzulegen, die kostendeckend ab 01.01.2015 eingeführt werden kann.
– Die Stromkosten der Stadt werden in 2014 um 85.000 € gesenkt durch die Umstellung auf LED
– Die Kindergartengebühren werden mit dem Ziel, schon für das neue
Kindergartenjahr ab 01.08.2014 eine angemessene Erhöhung durchzuführen, im JKS – Ausschuss beraten. Das Ergebnis wird bis zur Stadtverordnetensitzung im Juli 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Diese Beschlüsse zur Grundsteuer B und A sowie die Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung bereits im Jahr 2014 und die Entscheidung zur Beschlussvorlage Nr.: I/245/2014 zur Haushaltskonsolidierung sind unverzüglich an die Kommunalaufsicht weiter zu leiten.
Begründung:
Die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B auf mindestens 340 % ist eine wesentliche Grundvoraussetzung dafür das der Landrat sich weiter mit der Genehmigungsfähigkeit des 2014 Haushaltsplanentwurfes der Stadt Büdingen befasst.
Für die SPD Fraktion Für die FDP
gez. Matthias Kaiser gez. Dorothea Preißer