Hochwasserschutz – Antrag der FDP-Fraktion in Büdingen
In der heutigen Stadtverordnetenversammlung in Lorbach wird die FDP verschiedene Anträge und Anfragen stellen.
Wir möchten Sie hierüber aktuell auf dem Laufenden halten und stellen diese deshalb hier ein:
1. Antrag zum Hochwasserschutz: 2020-06-26 Hochwasserschutz (hier als pdf)
Der Bürgermeister und der Magistrat der Stadt Büdingen werden beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen detaillierten Bericht über den aktuellen Stand der gesamten Hochwasserschutzmaßnahmen zum Schutz der Büdinger Altstadt, der oberen Stadtteile Wolferborn und Rinderbügen und der Kernstadt Büdingen insgesamt bis zum Düdelsheimer Staubecken zu geben.
Zusätzlich wird der Magistrat in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses beauftragt, alle aktuell in dieser Wahlperiode in diesen Ausschüssen bearbeiten Anträge, Initiativen und vorgestellten Planungen für die Stadtverordnetenversammlung in einer Übersicht bereit zu stellen.
Begründung:
Eine der zentralen Aussagen und Forderungen zum vorliegenden Thema in den Werbebroschüren, bei Veranstaltungen und in mündlich geäußerten Aussagen in Veranstaltungen des Kandidaten Erich Spamer vor seiner ersten Wahl zum Bürgermeister war die klare Forderung nach einer baldigen und zeitnahen Gesamtlösung für die problematische Hochwasserschutzsituation in den oberen Stadtteilen Büdingens und dem Stadtteil Büdingen.
Gerade von der Partei des Bürgermeisters, der FWG, wurde während aller Wahlperioden Spamers die ungeklärte Situation in diesem Bereich immer wieder als gefährlich und beklagenswert beschrieben, aktuell durch Fotos und Rundgänge entlang der Seemenbachmauer mit der Ortsvorsteherin der Kernstadt, dem Bürgermeister und einem seiner möglichen potentiellen Nachfolger in der lokalen Presse beklagt. Vergessen wurde hier der Umstand, dass für diesen bisher ungelösten und für Teile unserer Bevölkerung durchaus bedrohlichen Zustand aus unserer bisherigen Kenntnislage in hohem Maße Erich Spamer als Bürgermeister mitverantwortlich sein dürfte. Erich Spamer leitet verantwortlich den Büdinger Magistrat, ist Vorsitzender der FW-Kreistagsfraktion im Wetterauer Kreistag. Er ist sowohl Mitglied der Bürgermeisterkreisvereinigung Wetterau (hier sogar im Sprecherteam), der Bürgermeisterdienstversammlung im Wetteraukreis und sitzt auch führend als Vorsitzender oder Stellvertreter in den zuständigen regionalen Wasserverbänden.
Während der Arbeit in diesen Verbänden sind vor allem kleinere und selten größere Vorlagen des Büdinger Magistrats sowie des Bürgermeisters immer mal wieder in der Stadtverordnetenversammlung oder den Ausschüssen gelandet, ohne dass eine Gesamtlösung vorgetragen werden konnte oder der Bürgermeister seine Vision von einem Ergebnis seiner Bemühungen in all diesen Gremien vorgestellt hat. Einige der Planungen wurden später ohne weitere parlamentarische Beteiligung einfach in die Schublade geschoben und seien – wie zu vernehmen war – nicht mehr aktuell oder undurchführbar.
Aus diesem Grund ist die Überprüfung aller zurückliegender Entscheidungen seit Beginn seiner Amtszeit bis heute durch die aktuelle Stadtverordnetenversammlung dringend geboten, um Klarheit über die Planungen, Initiativen und Vorgänge zu erhalten und den Bürgermeister ggf. teilweise von unberechtigten Vorhaltungen lückenlos oder wenigstens teilweise zu entlasten. Dies ist besonders deshalb von Bedeutung, weil der Bürgermeister ja häufig öffentlich, allerdings ohne klare Substantiierung wozu denn eigentlich, angedeutet hat, dass die Stadtverordnetenversammlung ihm in den Haushalten keine ausreichenden Mittel zur Verfügung gestellt haben soll. Damit soll unser demokratisch legitimiertes Gremium quasi eine Mitschuld oder gar große Schuld zugesprochen erhalten. Das mag im Rahmen von Vereinsfeiern und in der wenig informierten Öffentlichkeit noch durchgehen, darf allerdings inhaltlich in unserem Rahmen nicht bis zur Kommunalwahl zulässig bleiben.
Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger Büdingens ist in diesem Zusammenhang, warum der Magistrat unter der Verantwortung des Bürgermeisters in diesem Themenbereich zwischenzeitlich nur bei kleinen Teilmaßnahmen aktiv war und immer noch bezüglich der oft geforderten Gesamtlösungen untätig war und/oder ist. Gerade die zwischenzeitlichen Diskussionen haben ja einen rat- und konzeptlosen Bürgermeister aufgezeigt, der die Schuld für eine fehlende Gesamtlösung immer bei „diffusen dunklen Mächten“, beim Kreis/den Kreisen, den Wasserbehörden der Landesverwaltung, den in den Wasser- bzw. Abwasserverbänden beteiligten Nachbargemeinden zugewiesen hat. Soll hier auch noch zusätzlich ein „Mantel des Schweigens“ über mögliche eigene Versäumnisse bis nach der kommenden Kommunalwahl gelegt werden?
Aus den genannten Gründen ist es unabdingbar, dass die Stadtverordnetenversammlung im Zuge ihrer Kontrollaufgaben nach HGO in dieser Sache tätig wird und die notwendigen Informationen erhält.