Kommentar zur vorläufigen Haushaltsführung

Dorothea Preißer kommentiert die Empfehlung einer Mehrheit im Haupt- und Finanzausschusses, für 2014 in der vorläufigen Haushaltsführung zu bleiben

 

In der vergangenen H+FA-Sitzung habe ich die Frage in den Raum gestellt: Was tun wir eigentlich?

Seit Jahren bemühen wir uns -auch in 2008 u. 2009, als die Genehmigungen erst zu Jahresende kamen – letztendlich erfolgreich um genehmigte Haushalte für diese Stadt.

Intensive, langwierige, manchmal auch unerfreuliche Abende haben unterschiedliche Kollegen u. Kolleginnen immer wieder mit Fragen der städtischen Finanzen zugebracht.

Die Ergebnisse waren nicht erfreulich, weil die Haushaltspläne immer ein Defizit auswiesen. Allerdings haben die Beschlüsse letztendlich dazu geführt, dass die kommunalen Aufgaben weitgehend erfüllt werden konnten und geplante Maßnahmen zum Wohle und Nutzen der Bürgerschaft umgesetzt wurden.

Ich wähle mit Absicht „Wohl und Nutzen“. Aus meiner Sicht sind wir an einem Punkt angekommen, an dem wir nicht immer das Wohl im Auge behalten können, sondern mehr nach dem Nutzen fragen müssen – nämlich im Sinne einer nachhaltigen Haushaltssanierung.

 

Die am 12.06.2014 vorgelegte Übersicht zu den vorläufigen Jahresergebnissen 2009 bis 2013 zeigt das auf, was viele vermutet haben: Unsere Anstrengungen um die städtischen Finanzen waren immer richtig und wichtig, aber die im Haushaltsplan abgebildeten Ansätze waren nicht immer so spitz gerechnet, wie es der Bgm. uns als sein Prinzip darstellt. Die Ergebnisse liegen – außer in 2011 – deutlich unter den Ansätzen.

Was heißt das? Die Vorgaben der Kommunalaufsicht sind erfüllbar.

 

Hr. Kleta hat in der Sitzung des H+FA gesagt, wir dürften jetzt nicht kneifen. Und damit hat er recht.

 

Wir, und zwar ausschließlich die Stadtverordneten, sind lt. HGO für die Finanzplanung zuständig.

Vorläufige Haushaltsführung bedeutet, diese Hoheit aus der Hand zu geben und im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durch Magistrat und Verwaltung wenig bis keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung in dieser Stadt zu haben.

 

Ich beantworte deshalb meine Frage aus dem H+FA v. 2. Juni: Nein, keine Fortführung unter vorläufiger Haushaltsführung.

 

Unsere Verantwortung für die Haushaltsplanung ist nicht delegierbar.

Lassen Sie uns einen Maßnahmenkatalog an die Kommunalaufsicht schicken – mit den von der Finanzabteilung prognostizierten Ergebnissen Einnahmen – Ausgaben zum 31.12.2014, mit den vorläufigen Jahresergebnissen.

Außerdem muss der Kommunalaufsicht mitgeteilt werden, wie die Entwicklung der Fehlbedarfe von genehmigten Haushaltsplänen aussah – mit dem Hinweis, dass unser HH-Plan 2014 lt. Kämmerer schon unter „Schutzschirmbedingungen“ aufgestellt wurde und somit sehr strengen Maßgaben an die Verwaltung unterlag.

 

Die gemeinsamen Änderungsanträge zur Hebesatzsatzung und Haushaltskonsolidierung zeigen auf, wie wir Stadtverordneten von SPD u. FDP unserer Pflicht nachkommen wollen.