Konstituierende Sitzung des Stadtparlamentes

Am 3. Mai fand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Stadtparlaments statt. Als ältester Stadtverordneter hatte FDP-Stadtverbandsmitglied Heinrich Geiß den Versammlungsvorsitz. Hier ist seine Rede zur Eröffnung der Sitzung:

 

Sehr geehrte Damen und Herren des neu gewählten Büdinger Stadtparlamentes,

 

als augenblicklich amtierender Versammlungsleiter bin ich in einer Doppelfunktion, nämlich noch Magistratsmitglied und neu gewähltes Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung. Gestatten Sie mir daher, bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, ein paar kritische Bemerkungen zur zurückliegenden Legislaturperiode zu machen. Bei den vielen Beschlüssen, die einstimmig oder mehrheitlich gefasst wurden, gab es – und in letzter Zeit zunehmend – Widersprüche des Bürgermeisters, zwischenzeitlich auch gegen Beschlüsse des Magistrates.  Zu dem hat sich  im Laufe der Zeit gezeigt, dass Entscheidungen getroffen und umgesetzt wurden, an denen das Parlament hätte beteiligt werden müssen, dieses Mitwirkungsrecht aber versagt blieb.

Ich erinnere hier an die unsägliche Geschichte mit der Anschaffung des V-Rexters, die Errichtung des Schwimmbadzaunes, in jüngster Zeit die Grundstücksangelegenheit mit der Wegeverlegung im Industriegebiet Süd und die zu spät erfolgte Offenlegung eines Stadtverordnetenbeschlusses zur Rückführung von Industrie- gebietsflächen in landwirtschaftliche Nutzfläche. Auch das jüngste Beispiel des Abbruchs des Wasserhäuschens hätte bei mehr gezieltem und auf mehr Kommunikation ausgerichtetem Verwaltungshandeln

so nicht ablaufen müssen. Es ließen sich noch mehr Beispiele aufzeigen, dass nicht selten am Parlament vorbei gehandelt wurde, was zu unnötigen Verstimmungen und Vertrauensverlusten bei den Stadtverordneten geführt hat und in der vermehrten Einsetzung von Untersuchungsausschüssen bis hin zur Forderung einer Betriebsklimauntersuchung in der Verwaltung nur eine Konsequenz für die Kontrollfunktion, die ein Parlament nun mal hat,  war.

 

Für die zukünftige Arbeit des neuen Parlamentes möchte ich als jemand, der 26 Jahre am politischen Geschehen in Büdingen aktiv mitgewirkt hat, sagen: „Lassen Sie sich das Entscheidungsrecht nicht nehmen, denn am Parlament vorbei handeln bedeutet auch immer ein Stück Demokratieverlust!“

Eine der wichtigsten Aufgaben, die für die Zukunft auf Sie zukommen und die Grundlage für alle Entscheidungen sein wird, ist die Beratung und Verabschiedung von genehmigungsfähigen – darauf liegt die Betonung – Haushaltsplänen. Diese Arbeit wird sich angesichts der hohen Verschuldung  von derzeit etwa 58 Mio nicht einfach gestalten. Der Spielraum für Wünschenswertes und Notwendiges ist neben den Verpflichtungen gering.

In Händen des Parlamentes liegt es, Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitskreise zu besetzen und damit arbeitsfähig zu machen und Entscheidungshilfen für die Abstimmungen in der Stadtverord -netenversammlung zu geben. Es wird eine Fülle von Anträgen aus der Verwaltung und vor allem aus den Fraktionen zu bearbeiten und zu entscheiden sein. Ganz hilfreich ist in diesem Zusammenhang, auch ab und zu einen Blick in die Hessische Gemeindeordnung und die städtischen Satzungen zu werfen.

Bei all dem sind wir – und jetzt beziehe ich mich ein – als Stadtverordnete aufgefordert zu handeln. Die Stadtverordneten -versammlung ist der Souverän der Stadt und kein x-beliebiges Gremium, das nach Gutdünken gefragt werden muss. Der Magistrat in Gänze mit den beiden Hauptamtlichen an der Spitze und den ehrenamtlichen Mitgliedern ist ausführendes Organ. Die Aufträge für ihr Tun bestimmt die Stadtverordnetenversammlung. Wir sind zu 100% von den Bürgern, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, als Bürger für die Bürger gewählt und sind alle aufgefordert nach Abwägung von für und wider einstimmige – oder Mehrheits- entscheidungen zum Wohle der Stadt und seiner Menschen zu treffen.

In diesem Sinne wünsche ich uns für die kommende Legislaturperiode eine erfolgreiche Arbeit.