Leserbrief zu Kreisanzeiger-Artikel vom 30.03.12 „Kritik der Stadtverordneten unbegründet“

Bürgermeister Spamer rückt sich gerne alles so zurecht, wie es ihm passt. Damit versucht er einmal wieder, die Stadtverordneten mit ihrer Kritik und ihren Anträgen ins Leere laufen zu lassen.

Sein Hinweis auf die Ein- und Ausgabenseite bei der Verkehrsüberwachung ist solch ein Trick. Wenn er einen HH-Plan mit über 6 Mio. € „Miesen“ erst im Oktober 2011 vorlegt, kann er nicht wirklich erwarten, dass die Genehmigung (wenn überhaupt) vor Jahresmitte vorliegt. Und die Aufblähung der geplanten Ausgaben für die Dienste der privaten Blitzer steht in keinem Verhältnis zur angeblich notwendigen Kontrolle im Rahmen der Verkehrssicherheit. Hier droht „Abzocke“. Das kann man so wollen – aber nicht mit der Begründung, dies sei im Sinne des Haushaltsrechts nach Hessischer Gemeindeordnung „notwendig und unaufschiebbar“. Verträge unterschreibt der Magistrat, die Entscheidung, zu was, mit wem Verträge geschlossen werden, trifft die Stadtverordnetenversammlung. Anlass dazu ist eine Beschlussvorlage, die der Magistrat vor Vertragsschließung vorzulegen hat. Der Beschluss dazu muss mehrheitlich von den Stadtverordneten getroffen werden. Das ist Rechtsstaatlichkeit und parlamentarische Demokratie!