Nachhaltige Gewässerentwicklung in Büdingen

27.11.2020

Im Jahr 2000 trat die EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL (Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) in Kraft. Das Hessische Wassergesetz (HWG) sowie das Wasserhaushaltgesetz (WHG) des Bundes sind die Rechtsnormen, welche die EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht überführen.

Leitbild nach der WRRL für die Pflege und Entwicklung der Gewässer ist das vom Menschen unbeeinflusste Oberflächengewässer. Nun ist aber die menschliche Siedlungs-, Kultur- und Wirtschaftstätigkeit seit jeher eng an Gewässer gebunden und nutzt diese in vielfältiger Weise. Aufgabe der Gewässerpflege und -entwicklung ist es daher, die ökologischen Funktionen der Fließgewässer und die berechtigten Belange aller übrigen Landnutzungen im Sinne des grundlegenden Prinzips der Nachhaltigkeit im Einklang zu halten bzw. zu bringen. Mit der WRRL wurde das Ziel des „guten ökologischen Zustands“ für die Gewässer eingeführt. Danach bemisst sich der gute Zustand nicht alleine durch die Gewässergüte, sondern umfasst gleichermaßen die Ufergestaltung, den Gewässerverlauf und das Hochwasserregime (Gewässerstrukturgüte). Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung sind Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Gesetzgeber räumt zu diesen Zwecken den Gemeinden ein Vorkaufsrecht ein beim Kauf von Grundstücken, auf denen sich ein Gewässerrandstreifen befindet (Hess. Wassergesetz HWG § 23 Abs. 6). Dazu gibt es durch die Ämter für Bodenmanagement Unterstützung bei Flurneuordnungsverfahren, die auf den Einklang von Gewässerentwicklung, Agrarstrukturverbesserung, Umwelt- und Naturschutz sowie Tourismus abzielen.

Ziel aller Anstrengungen sollte es sein, planmäßig vorzugehen und mit den begrenzten Mitteln gute Maßnahmen umzusetzen. Dafür ist eine Planung und Priorisierung der Ausgaben notwendig.

Beschlussvorschlag:

„Der Magistrat der Stadt Büdingen erarbeitet ein Konzept zum Erwerb (durch Kauf, Umlegung oder Tausch) sowie zur Nutzung und zur Pflege der Grundstücke, welche als Gewässerrandstreifen im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgewiesen sind.

Das Konzept beinhaltet mindestens:

  • Zielstellungen, welche mit dem Erwerb der Flächen erreicht werden sollen
  • Kriterien, nach denen Flächen erworben werden sollen
  • Darstellung von Möglichkeiten, durch Flurbereinigungsverfahren einvernehmliche Lösungen mit den Grundstückseigentümern sowie den Landnutzern zu erzielen
  • Maßnahmen, die auf den erworbenen Flächen durchgeführt werden sollen inkl. einer Definition der beteiligten Akteure
  • Eine Kostenplanung, welche sowohl den Ankauf/den Tausch/die Investition als auch den laufenden Aufwand für die Pflege bzw. zu erwartende Erträge durch Verpachtung berücksichtig
  • Prüfung, ob die Maßnahmen an den Gewässerrandstreifen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben können

Das Konzept soll unter Einbeziehung der Betroffenen vor Ort (Grundstückseigentümer, Landwirte oder sonstige Bewirtschafter) sowie des Amts für Bodenmanagement erstellt werden und ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens am 01.08.2021 zur Beratung bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen.“