Rate zur „Hessenkasse“ planmäßig zahlen – kein Bürgergeld auf Pump!

Antrag der FDP-Fraktion zur Hessenkasse

Wir bringen folgenden Änderungsantrag zu TOP 8 für die  Stadtverordnetensitzung am 28.05.2021 ein:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Änderung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 mit folgenden Auswirkungen:

  1. Die Rückzahlung zur Hessenkasse soll planmäßig erfolgen. Es wird kein Antrag auf Ratenpause gestellt. Dadurch steigt der Betrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit um 544.625 €.
  2. Das „Büdinger Bürger Geld“, welches mit 485.000 € in den Haushalt eingestellt wurde, wird gestrichen. Dadurch sinkt der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 475.000 €. Die restlichen 10.000 € sind bereits verausgabt worden.
  3. Die Darlehensaufnahme erhöht sich um 45.000 €.

In der Folge der o. g. Maßnahmen sinkt der Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 28.715 € auf 4.090 €. Der Haushalt ist damit ausgeglichen.“

Antragsbegründung:

Die StVV hat den Haushalt 2021 am 26.02.2021 beschlossen – er ist noch immer nicht genehmigt, sodass wir uns nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung befinden. Ein Grund dafür ist ein noch nicht beschiedener Antrag auf Stundung der Rate für die Hessenkasse in diesem Jahr.  Die Kommunalaufsicht hat nun die Verwaltung informiert, dass sie ohne einen positiven (!) Bescheid keine Genehmigung erteilen wird.

Mittlerweile wurde die Stadt Büdingen von Seiten der Hessenkasse darauf hingewiesen, dass für die Genehmigung der Ratenpause besondere Umstände vorliegen müssen – unter anderem müssen alle Einsparmöglichkeiten ausgenutzt worden sein. Dies ist nicht der Fall, da wir in größerem Umfang freiwillige Leistungen beschlossen haben. Die größte dieser freiwilligen Leistungen ist das „Büdinger Bürgergeld“.

Dieses sollte ursprünglich aus einer Ausschüttung des ZWIGL – ergänzt um eigene Mittel der Stadt – finanziert werden. Mit der Hochwasserkatastrophe vom 29.1. haben sich jedoch unsere Prioritäten geändert. Die Mittel wurden umgeschichtet und für eine Soforthilfe sowie eine noch anstehene Sonderhilfe für Härtefälle eingeplant und teilweise bereits verausgabt. Dem lagen einstimmige Beschlüsse dieser STVV zugrunde.

Im Laufe der Haushaltberatungen hat die SPD-Fraktion einen neuen Antrag auf das Bürgergeld gestellt, der von der Mehrheit auch beschlossen wurde.

Man kann das Geld allerdings nur EINMAL ausgeben.

Da die ursprünglich vorhandenen Mittel nun bereits für die Hochwasserhilfe verplant waren, sollte als „Gegenfinanzierung“ des neu beantragten Bürgergeldes eine Ratenpause der Hessenkasse dienen.

Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen hat die FDP den Antrag gestellt, das von der SPD beantragte BürgerGeld zu streichen, weil es auf Pump finanziert war.

Nun sind wir als Stadtparlament in der Pflicht: Um den Haushalt endlich genehmigt zu bekommen, sollten wir auf die Beantragung der Ratenpause bei der Hessenkasse verzichten, da dieser Antrag keine Chance auf Erfolg hat. Dadurch erhöht sich die Betrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit um 544.625 €, die bereits im Juli 21 fällig sind. Darüber besteht hier Einigkeit.

Fraglich ist nun, auf welche Weise wir den Haushalt ausgleichen wollen. Die SPD hat bislang keinen Vorschlag auf eine andere Gegenfinanzierung vorgelegt. Realistisch betrachtet, bleibt uns nur eines: Wenn wir den Haushaltposten „Bürgergeld“ in Höhe von 485.000 € beibehalten, müssen wir die Darlehensaufnahme um 520.000 € erhöhen! Dies würde uns ermöglichen, jedem Büdinger Bürger einen Einkaufsgutschein im Wert von 20 € zu schenken, damit in den Geschäften auf der bereits erarbeiteten Positivliste damit eingekauft werden kann. Eine Maßnahme der Wirtschaftförderung – allerdings ist sie unserer Meinung nach teuer erkauft – zu teuer!

Denn finanzielle Nachhaltigkeit ist für uns ein hohes Gut. Wir halten es für finanziell  nicht nachhaltig, auf diese Art mit dem Geld der zukünftigen Büdinger Bürger Wirtschaftsförderung „mit der Gießkanne“ zu betreiben. Auch wir wissen natürlich, wie schwierig die wirtschaftiliche Lage vieler kleiner Geschäfte in Büdingen ist!

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit in Zukunft nicht zu gefährden, möchten wir das Bürgergeld aus diesem Haushalt streichen. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen sinkt dadurch um 475.000 € (10.000 € wurden bereits für die Vorbereitung des Bürgergeldes verausgabt). Eine kleine Darlehensaufnahme in Höhe von 45.000€ ist außerdem vonnöten.

Wir stellen den Antrag dazu, damit die Stadt Büdingen schnell eine Genehmigung für ihren Haushalt erhält. Diese ist notwendig, damit die geplanten Investitionsvorhaben für das Jahr 2021 noch erfolgen können und der Magistrat handlungsfähig ist.