Sanierung des Büdinger Hallenbades

Seit 1993 beschäftigt das Hallenbad die Bürgervertreter in Büdingen. Erst ging es um die Übernahme vom Kreis, dann – bis heute – um eine adäquate Sanierung. Schon damals ging es um konkrete, nachvollziehbare Kostenberechnungen und Finanzierungsvorschläge. Verschiedene Gutachten wurden erstellt – nichts hat sich geändert.

Es steht wieder die Entscheidung an: „haben oder nicht haben wollen“.

Kommunale, auch sogenannte freiwillige Aufgaben sind Infrastrukturangebote, die man sich als einzelner Bürger – üblicherweise – nicht leisten kann. Es ist die Frage, welche freiwilligen Leistungen die Stadt überhaupt noch leisten kann. Allerdings sind Hallen- und Freibäder typische öffentliche Einrichtungen. Schwimmen ist Volkssport und Schwimmen können kann u.U. überlebenswichtig sein.

Auf der Grundlage der vorliegenden Zustandserfassung sollte das Hallenbad in Bauabschnitten und ohne große Veränderungen saniert werden. Dies schlägt ein FDP-Antrag vor, der am 25.5. von den Stadtverordneten in den Haupt- u. Finanzausschuss überwiesen wurde. Ebenso soll geprüft werden, ob einer der Eigenbetriebe das Bad übernehmen und sanieren kann. Auf dieser Grundlage könnte das Hallenbad so, wie es ist, nämlich als Lehrschwimmbecken für Schwimmverein, DLRG, gesundheitsorientiertes und Schul-Schwimmen hergestellt und weiterhin genutzt werden. Es ist keine „Attraktivierung“ oder Bespaßung nötig, die lt. Vorschlag ca. 1,5 Mio. € mehr kosten soll.

Der Bürgermeister hat wiederholt vehement und eindrücklich auf die finanzielle Lage der Stadt hingewiesen, wobei das nichts Neues ist. Vorschläge zur Finanzierung kommen von ihm selten, nicht einmal für das Projekt „Sportplatz am Dohlberg“. Deshalb schlägt die FDP wiederholt vor, das dafür vorgesehene Gelände als Wohngebiet zu beplanen und damit einen Finanzplan zu ermöglichen.