Sportplatzverlegung ist nicht Selbstzweck. Und auch keine Einzelprojekt. Darum: kein Bürgerentscheid!
von Dorothea Preißer, FDP-Stadtverordnete
Anlass, seit 2009 über einen Sportplatzneubau an den Schulen am Dohlberg zu reden, ist das Stadtumbauprogramm des Landes Hessen.
Ziel dieses Programms sind:
Rückbau und Aufwertung in der Innenstadt – Stabilisierung von Strukturen – Bestandserneuerung – Flächenaktivierung – Verbesserung der Stadtqualität – Kinder- und Familienfreundlichkeit
Einige dieser Ziele entsprechen dem Wunsch nach Verlegung des Sportplatzes, können aber genauso gut für seine Sanierung in Anspruch genommen werden.
Seit 2010 gibt es zur Umsetzung dieser Ziele (fast) nichts Neues:
– Es gibt verschiedene Zahlen, verschiedene Einschätzungen über Kosten und Finanzierung.
– Die Unterlagen zu Förderanträgen und ihren Bewilligungen durch die Landesregierung zeigen auf, was befürchtet: im Rahmen des Stadtumbaus wird nicht alles als förderfähig eingestuft, was beantragt, und die Summen entsprechen nicht den Wünschen.
Neu geworden ist der erste Teil der Bahnhofstr., nämlich vom Kreisel bis zur Vorstadt. Die Aufwertung der zentralen Straße in Büdingens Kernstadt hat ca. 1,3 Mio. € gekostet – eine Endabrechnung steht noch aus. Ergebnis? Schön sieht es aus, bis auf die mangelhaft bepflanzten Baumscheiben, die beschlossenen, aber fehlenden Spielpunkte – und an bester Stelle ein 1€-Laden. Welch eine Bereicherung für Büdingens Einkaufsqualität!
Nun soll lt. Begründung der IG Sportplatzverlegung zum Bürgerbegehren ein neuer Sportplatz die Zukunft dieser Stadt sichern!
Im Zwischenbericht zum Projekt „Familienstadt“ kann man nachlesen, dass Angebote von Arbeitsplätzen u. entsprechende Kinderbetreuung die wichtigsten Gründe für die Wohnortwahl sind. Danach kommt die Verkehrsanbindung. Ein weiterer Sportplatz gehört wohl nicht dazu.
Ein Gutachten des Hessischen Städte- u. Gemeindebundes bemängelt, was seit 2010 nicht vorhanden ist: nämlich ein solides Finanzierungskonzept für den Bau eines Stadtparks und damit für die Verlegung/den Bau des Sportplatzes.
In der Begründung zum Bürgerbegehren liegen die Fallstricke in folgenden Punkten:
1. Die Anlage eines Stadtparks ist die Voraussetzung!! für die Verlegung des Sportplatzes.
Über eine mögliche Nutzung als Stadtpark ist im Integrierten Handlungskonzept entschieden worden, das auch den Planungen zugrunde liegt. Nur wenn der Sportplatz einem Stadtpark weichen müsste, würde die Verlegung Sinn machen.
Es fehlen also die Planungs- u. Herstellungskosten für den Stadtpark ebenso wie die nachfolgenden Pflegekosten.
2. Lt. Machbarkeitsstudie kostet eine Sanierung des Sportplatzes „Bruchwiese“ca. 609.000 €. Da der Wetteraukreis an den Schulen am Dohlberg seine 300.000 € zum Sportflächenbau einsetzen wird, ist an der Bruchwiese keine neue Sportanlage für mehr als 1 Mio. € zu planen.
Daraus folgt:
3. Die Aussage der IG Sportplatzverlegung zu den Betriebskosten für den Sportplatz „Bruchwiese“ ist so nicht korrekt, da es nicht um eine Neuanlage von Sportflächen geht. Der Wetteraukreis wird seine Flächen am Dohlberg auch pflegen lassen.
4. Auch auf einem sanierten Sportplatz „Bruchwiese“ ist Breitensport möglich.
5. Es fehlt unter den Kosten eine Auflistung weiterer Maßnahmen, die im Stadtumbau geplant und schon als Maßnahmen in den Förderbescheiden beantragt und entsprechend sogar bewilligt wurden. Der Stadtumbau erschöpft sich nicht im Sportplatzneubau!
6. Die Planungen zu Windkraftanlagen auf städtischen Flächen befinden sich in allerersten Anfängen, und es ist noch sehr ungewiss, ob und in welcher Art sie umgesetzt werden können. Wenn sich zusätzl. Einnahmen ergeben sollten, müssen sie bei einem städtischen Schuldenstand von fast 60 Mio. € und einem Kassenkreditrahmen von 20 Mio.€ für den Schuldenabbau eingesetzt werden und können nicht als Begründung für die Ausweitung von freiwilligen Leistungen der Stadt Büdingen herhalten.
7. Der Stadtumbau wird seit 2009 MIT den Bürgern geplant. Planungen und Maßnahmen werden von den Stadtverordneten dann beschlossen.
Diese sind dafür gewählt worden, über die Finanzen der Stadt zu beraten, zu beschließen und entsprechende Beschlüsse durch die Verwaltung umsetzen zu lassen.
Nach § 51 der Hess. Gemeindeordnung ist allein die Stadtverordnetenversammlung für „den Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogramms“ zuständig.
Aus meiner Sicht kann ein Bürgerentscheid im heutigen Stand des Stadtumbauverfahrens eigentlich nicht zugelassen werden. Er hätte an den Anfang des Verfahrens gehört mit der Frage an die Bürger und Bürgerinnen, ob Büdingen am Stadtumbauprogramm teilnimmt und mit welchen Schwerpunkten.
Die Stadtumbaumaßnahmen, ob förderfähig oder nicht, gehören in den Gesamtzusammenhang „städtischer Finanzhaushalt“. Es sollte darum nicht sein, dass durch Entscheid über eine einzelne Investition – hier: Sportplatzneubau am Dohlberg – das ganze Gefüge in Frage gestellt wird.
Ich spreche mich darum gegen einen Bürgerentscheid aus.