Stellungnahme zu neuen Windkraft-Vorrangflächen
An das
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 31.1
64278 Darmstadt
Stellungnahme/Einwendung der FDP-Stadtverordnetenfraktion Büdingen mit Arbeitsgruppe Energie und des FDP-Ortsverbandes Büdingen im Rahmen der Offenlage Weißflächen vom Dezember 2020 – (im Rahmen der erfolgten „Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019“ für den Regierungsbezirk Darmstadt) (Quelle der beiden folgenden Karten im Text aus diesem Werk)
Bezug: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019, Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Arbeitskarte Planungsabsichten für im TPEE unbeplante Flächen (Weißflächen), Stand 19. Juni 2019. (Quelle der beiden folgenden Karten im Text aus diesem Werk)
Hintergrund: Die Regionalversammlung Südhessen (RVS) hat bei ihrer September-Sitzung in der Offenbacher Stadthalle die Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 für den Regierungsbezirk Darmstadt beschlossen. Die Pläne für die sogenannten Weißflächen, über die bislang noch nicht entschieden wurde, wurden der Öffentlichkeit durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zur Einsicht- und Stellungnahme vorgelegt.
Diese Stellungnahme/Eingabe bezieht sich im Kern auf die in der Gemarkung Büdingen befindlichen Flächen 2-901 und 2-448, die in diesem Monat Dezember 2020 vom RP Darmstadt offengelegt wurden:
Die Arbeitsgruppe Energie der FDP-Stadtverordnetenfraktion in 63654 Büdingen (vertreten durch Dr. Roland Aßmann) beantragt zusammen mit dieser Stadtverordnetenfraktion (durch den Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Patzak) und dem FDP-Ortsverband Büdingen (vertreten durch Sylvia Patzak), alle im „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019, Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Arbeitskarte Planungsabsichten für im TPEE, Stand 19. Juni 2019“ als Standorte für Windkraftanlagen in der Gemarkung Büdingen dargestellten Teilflächen streichen zu lassen. Dies bezieht sich vorrangig auf die in der Gemarkung Büdingen befindlichen Flächen (Weissflächen) 2-901 und 2-448, die im Dezember 2020 in der Offenlage waren. Darüber hinaus gilt die Einwendung zusätzlich für alle Weißflächen mit direkter Sichtverbindung zu Büdingen und seinen Stadtteilen.
63654 Büdingen – Kulturhistorische Bedeutung der Büdinger Altstadt mit Schloss
Die „Region Frankfurt Rhein Main“ führt unter: https://www.frankfurt-rhein-main.de/Attraktionen-der-Region/Altstadt-Buedingen aus:
„Zu den schönsten mittelalterlichen Stadtanlagen Deutschlands gehört die Büdinger Altstadt. Sehenswert sind das Jerusalemer Tor, das Schloss mit Museum, das Historische Rathaus, die Marienkirche, der Oberhof als ältester Renaissancebau der Stadt und die vielen repräsentativen Fachwerkhäuser in der Altstadt.
Das Wahrzeichen der Stadt ist das doppeltürmige Jerusalemer Tor mit seinen kunstvollen Maßwerkbrüstungen. Es bildet den Hauptzugang zur zwei Kilometer langen Bastion mit ihren 22 Sandsteintürmen, von denen das Große Bollwerk der mächtigste ist. Das Schloss trägt den Grundriss eines dreizehnseitigen Vielecks. Im ausgehenden 12. Jahrhundert als Wasserburg begründet, ist es bis heute von der Fürstenfamilie bewohnt. Die Anlage kann mit einer Führung besichtigt werden. Gezeigt wird die Originalausstattung aus fünf Jahrhunderten. Sehenswert sind zudem das Historische Rathaus, die Marienkirche, der Oberhof als ältester Renaissancebau der Stadt und die repräsentativen Fachwerkhäuser in der Altstadt. Für Interessierte gibt es zahlreiche, thematisch unterschiedliche Stadt- und Erlebnisführungen, die zu öffentlichen Terminen stattfinden, oder auch individuell gebucht werden können. Kulturinteressierte finden in Büdingen einige sehr interessante Museen: Das 50er-Jahre-Museum informiert über die Wirtschaftswunderjahre und ist hessenweit einzigartig. Im Heuson-Museum können sich Besucher über die Stadtgeschichte, das Mittelalter und die Archäologie informieren. Das Metzgermuseum stellt das Fleischerhandwerk in Büdingen in den letzten 400 Jahren vor. Geologischen Besonderheiten aus Wetterau und Vogelsberg präsentiert das kleine Sandrosen-Museum im Jerusalemer Tor.“
Diese Zusammenfassung erfasst die kulturelle Bedeutsamkeit und die Bedeutung der mittelalterlichen Altstadt als kulturhistorisches Ensemble kurz und prägnant.
Die Büdinger Altstadt mit Schloss und vollständiger Festungsanlage mit ihrer kulturhistorischen Bedeutung darf aus Gründen des Kultur- und Denkmalsschutzes nicht von bis zu 250 m hohen Windkraftanlagen „übergipfelt“ werden. Damit würde der touristischen und geschichtlichen Bedeutung dieses städtebaulich und historisch gewachsenen mittelalterlichen Kleinods dauerhafter Schaden zugefügt. Zusätzlich würde der „Region Oberhessen“ (unter Einschluss der Stadt Büdingen), die eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2027 beim Land Hessen eingereicht hat, in Hinblick auf den Fremdenverkehr und die Attraktivität dieses touristischen Ziels und auch für die Zukunft als Fremdenverkehrsziel dauerhaft geschadet.
Vor allem der Blick auf die mittelalterliche Büdinger Altstadt mit Schloß und Festungsanlage würde durch einen sichtbaren Windpark in kurzer Distanz stark beeinträchtigt. Bei der ebenfalls im Wetteraukreis gelegenen Münzenburg hat die zuständige Behörde die Pläne für die Errichtung von Windkraftanlagen aus denkmalschützerischen Erwägungen fallen lassen.
Wir beantragen, dies im Falle der Stadt Büdingen für die genannten Flächen in der Gemarkung Büdingen ebenfalls zu tun.
Die aktuellen Planungen im „Teilplan Erneuerbare Energien“ für Anlagen auf den Flächen in der Büdinger Gemarkung zwischen den Stadtteilen Büdingen, Rinderbügen und Michelau in Richtung Breitenborn und Wittgenborn bzw. Wächtersbach sind auf einem besonders vom Pfaffenwald und vom Eichelberg im Stadtteil Büdingen sowie aus dem Büdinger Stadtteil Düdelsheim und vom Landesmuseum Glauberg einsehbaren Höhenrücken geplant. Dieser Höhenrücken hat eine Höhe von etwa 320 bis 380 m. Darauf werden sich bei optimaler Ausnutzung der Flächen bis zu 47 neue Anlagen gruppieren, die ebenfalls eine Höhe von 250 m aufweisen werden. Diese gewaltigen Industrieanlagen werden schon ohne die zugehörige Infrastruktur wie Stromleitungen etc. einen gigantischen negativen Gesamteindruck auf das Ortsbild von Büdingen und die zur Naherholung genutzten Rundwege im Büdinger Wald (einschließlich der das Gebiet querenden historisch bedeutsamen Reffenstraße) hinterlassen.
Landschaft und Landschaftsbestandteile
Als Südabdachung des einige hundert Meter höheren Vogelsbergs stellt der Büdinger Wald kein Gebirge dar; er überragt aber Kinzig und Ronneburger Hügelland deutlich. Parallel zum Stufenrand verläuft die sehr junge Hebungsachse des Büdinger Waldes. Sie steigt von 320 m im Westen bis auf 380 m.
Das Landschaftsbild des Büdinger Waldes bis zum Ronneburger Hügelland ist geprägt durch einen vielfältigen Panoramablick auf Dörfer und ausgedehnte bewaldete Flächen. Kernstück in diesem Landschaftsareal ist sowohl die historische Büdinger Altstadt wie auch die Reffenstraße (siehe unten) als eine zu den ältesten historischen Straßen zählende Verbindung von Mainz über Fulda nach Leipzig.
Büdinger Wald:
„Der Büdinger Wald ist eine Waldlandschaft, ein Naturraum im Südosten von Hessen. Unterbrochen von Straßen oder Flüssen schließen sich im Norden, Osten und Süden (Spessart) weitere ausgedehnte Wälder an. Der nordwestliche kleinere Teil gehört politisch zum Wetteraukreis, der größere südöstliche zum Main-Kinzig-Kreis; historisch-politisch gehörte das Gebiet zur Wetterau.
Die vom Vogelsberg kommenden, tief eingeschnittenen Flüsse und Bäche (siehe Liste unten in der Quelle bei Wikipedia) gliedern den bewaldeten Buntsandstein in verschiedene Riedel. Die höchsten Erhebungen liegen dabei im Abschnitt zwischen der Gründau und der Bracht, welcher nach Süden bis zum Kinzigtal reicht (Hammelsberg 415,6 m, Vier Fichten 406,2 m). Ganz allgemein liegt das Kerngebiet zwischen Seemenbach (Nordwest), Kinzig (Süd) und Bracht (Nordost) bzw. zwischen Büdingen (Nordwest), Gelnhausen (Süd), Wächtersbach (Südost) und Wittgenborn (Nordost). Von dieser 11 bis 12 km Durchmesser einnehmenden Basis ausgehend zieht sich ein 4 bis 5 km breiter Streifen senkrecht zu den Tälern nach Nord(nord)westen und ein sich verjüngender Streifen am rechten Kinzigufer entlang nach Nordosten, von welchem sich am Brachttal ein etwas breiterer Buntsandsteinsaum beiderseits des Ufers nach Norden zieht. Aufgrund dieser auffälligen Form kann der Naturraum auch auf Luftbildern leicht identifiziert werden, da er in Westen und Norden an nur inselhaft bewaldete Gebiete stößt und auch das Kinzigtal im Südosten einen schmalen Saum breit unbewaldet ist. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCdinger_Wald )
Eine großflächige Abholzung weiterer Flächen aus dieser zusammenhängenden Waldfläche soll aus Gründen des Erhalts dieses zusammenhängenden Naturraums nicht vorgenommen werden. Zudem liegen die noch genehmigten Fürstengräber der Familie Ysenburg-Büdingen (zuletzt belegte Gräber von Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg und Büdingen zusammen mit seiner Ehefrau) und Alleenstrukturen entlang eines Teilverlaufs der Reffenstraße im unmittelbaren „Einzugsgebiet der Windkraftanlagen“. Diesen Bereich gilt es aus Gründen des Erhalts dieser historischen Strukturen und Versatzstücke als weiter bewaldete Fläche mit ausschließlich forstlicher Nutzung zu erhalten und als Kulturgut für die Nachwelt zu schützen.
Erhaltenswerte historische Straßen und Wege im Bereich der beiden Weißflächen:
„Reffenstraße/Hohe Straße – eine zu den ältesten historischen Straßen zählende Verbindung Mainz-Leipzig als Teil der Hohen Straße oder Antsanvia
Dieser Name hat … von Anfang an besonders beeindruckt! Auf die Antsanvia (von via antiana = alte Straße) oder „Hohe Straße“ stieß ich bei meinen Ahnenforschungen über Fulda-Dietershan. Von Mainz über Frankfurt, Büdingen, den hohen Vogelsberg, Fulda und die Höhenzüge der Rhön verlief diese zu den ältesten historischen Straßen zählende Verbindung Mainz-Leipzig.
Hierzu als Anlage eine Karte aus der unten genannten Quelle:
Diese Karte zeigt einen Abschnitt der „Hohen Straße“ oder Antsanvia von Mainz nach Leipzig. Wie bei vielen Altstraßen haben einige Straßenteilstücke zusätzliche Namen. So heißt der Abschnitt zwischen Mainz und Frankfurt auf der alten Römerstraße auch Elisabethenstraße, die Strecke Bergen-Ostheim Hohe Straße und der Abschnitt durch den Büdinger Forst Reffenstraße, da er über den hohen Reffenkopf führt. Zwischen Fulda und Leipzig wurde die Altstraße Antsanvia genannt.“ (Quelle: https://www.altstrassen-in-hessen.de/altstrassen/antsanvia.php)
Das Landschaftsbild des Büdinger Waldes bis zum Ronneburger Hügelland ist geprägt durch einen vielfältigen Panoramablick auf Dörfer und ausgedehnte bewaldete Flächen. Kernstück in diesem Landschaftsbereich um Büdingen mit seinen Stadtteilen herum ist sowohl die historische Büdinger Altstadt wie auch die eben erwähnte Reffenstraße.
Glauberg mit „Keltenwelt“ in der Nachbargemeinde Glauburg:
„Der Glauberg ist ein 276,5 m ü. NHN hoher Berg im Ronneburger Hügelland bei Glauberg in Hessen. Auf seinem Höhenrücken und in seiner näheren Umgebung gibt es Ringwälle sowie bedeutende Grabungsorte mit Funden von der Vorgeschichte bis ins Hochmittelalter. Auf der südlichen Flanke – oberhalb eines rekonstruierten Grabhügels – befindet sich ein Museum und das Forschungszentrum Keltenwelt am Glauberg, am höchsten Punkt im Nordosten des Bergrückens die Ruine der Burg Glauburg.“ (Quellen : https://www.google.de/travel/things-to-do/see-all?g2lb=2502548%2C2503781%2C4258168%2C4270442%2C4306835%2C4317915%2C4328159%2C4371334%2C4401769%2C4419364%2C4428793%2C4429192%2C4463263%2C4463666%2C4464463%2C4474862%2C4482194%2C4482437%2C4484375%2C4270859%2C4284970%2C4291517%2C4464910&hl=de-DE&gl=de&un=1&dest_mid=%2Fm%2F06j5hx&dest_state_type=sattd&dest_src=ts&sa=X&ved=2ahUKEwiu6M2Y3fDtAhWIx4UKHTw9DKYQ69EBKAIwBHoECAUQDw#ttdm=50.254993_9.085647_12&ttdmf=%252Fm%252F0b4qmt )
Keltenwelt am Glauberg als Archäologisches Landesmuseum Hessen aus einer Quelle:
„Museum – Archäologischer Park – Forschungszentrum
Wir laden Sie ein zu einer Entdeckungsreise in die Zeit der Kelten am Glauberg vor 2400 Jahren.
Das Museum präsentiert die europaweit einzigartigen Funde, darunter die Statue des „Keltenfürsten vom Glauberg“.
Bei einem gemütlichen Spaziergang zum rekonstruierten Grabhügel oder einer Wanderung auf dem Keltenwelt-Pfad durch den Archäologischen Park erschließen sich das Denkmal und die herrliche Naturlandschaft.
Auf der Sonnenterrasse unseres Museumsbistros genießen Sie einen spektakulären Blick in die weite Landschaft am Glauberg.“ (Quelle: https://www.keltenwelt-glauberg.de/)
Die große historische und touristische Bedeutung des Archäologischen Landesmuseums am Glauberg wird hier kurz und knapp zusammengefasst. Vom Museum und Forschungszentrum am Glauberg aus wären die Windkraftanlagen auf den beiden möglichen Vorgangflächen deutlich und landschaftsprägend sichtbar, was auch diese vom Land Hessen getragene Einrichtung in touristischer Hinsicht erheblich negativ beeinträchtigen würde. Ein Blick auf die seit der Zeit der Kelten, spätestens aber seit dem Mittelalter wohl bewaldete Struktur unberührter Höhenrücken würde durch Windkraftwerke unumkehrbar zerstört. Dieser Blick wird folgerichtig durch die Ausweisung von Vorrangflächen erheblich gestört. Dies kann auch nicht im Interesse der hessischen Landesregierung als Träger des Landesmuseums liegen.
Im Hinblick auf die Bewegung der im Endausbauzustand zahlreichen WEA- Rotorblätter kann von einer großflächigen Unruhe im Landschaftsbild ausgegangen werden.
Auch wird das Blitzfeuer der Anlagen diese Unruhe noch verstärken.
Durch die Höhe der geplanten Anlagen entsteht für den Betrachter und touristischen Besucher des Glaubergs wie auch der Büdinger Altstadt eine bedrängende Wirkung!
Der Südostteil des Wetteraukreises mit dem Ronneburger Hügelland und dem Büdinger Wald ist einer der wenigen Naturräume, die bisher noch in größerem Umfang weitgehend naturbelassen sind. Hessen-Forst hat hier eigene Flächen in der Nutzung stark eingeschränkt und damit nachhaltig verändert. Dies erklärt auch die nach wie vor große Artenvielfalt, die von Seiten der Landespolitik vorgeblich und sinnvollerweise auch im Bereich der Gemarkungen Büdingen und Gründau erhalten werden soll. Diese Grundsätze sollten auch von privaten Waldbesitzern wie Constantia-Forst GmbH beachtet werden.
In vielen Landschaften der Bundesrepublik ist der ungestörte Genuss von Natur und Landschaft durch den Zubau von Windkraftanlagen ganzer bewaldeter Landschaftsräume nicht mehr möglich. Naherholung kann in unmittelbarer Nähe von Windenergieanlagen nicht stattfinden, da Erholung zur Voraussetzung die ruhige, unbewegte, durch Technik unbelastete Landschaft hat.
Die beiden genannten Weißflächen in der Gemarkung Büdingen sollen nun nach der Offenlage zu Vorrangflächen für die Windenergie werden, was die ausgeführten begründeten Sorgen um Erhaltung und Weiterentwicklung einer „einzigartigen Kulturlandschaft“ in Richtung sanftem Tourismus entstehen lassen müssen. Der Eingriff in das Landschaftsbild wäre enorm, weil dieses Gesamtbild der Landschaftsstruktur durch „die Dominanz der Windkraftanlagen erheblich negativ beeinflusst“ würde.
Wir fordern das Regierungspräsidium Darmstadt auf, eklatante Abwägungsfehler bei der Gewichtung der Einwände gegen die Vorranggebiete und Weißflächen in unserer Region bereits im Vorfeld zu vermeiden. Ferner sehen wir neben den dargestellten negativen Wirkungen auf den Landschafts- und Denkmalschutz eine ebenso große Gefahr für den Trinkwasserschutz und nicht zuletzt den Artenschutz. Auf diese beiden Bereiche wird noch kurz eingegangen. In der Gemarkung Büdingen sollte daher keine einzige Vorrangfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.
Grundwasserschutz:
Die Arbeitsgruppe der Büdinger Liberalen, die Stadtverordnetenfraktion zusammen mit dem Ortsverband erinnern zusätzlich daran, dass für eine Errichtung jeder einzelnen Windenergieanlage eine Freifläche von ca. 1 ha benötigt wird. Insgesamt sind auf den beiden geplanten Flächen von der Größe her rechnerisch bis zu 47 Anlagen möglich.
Für die nötige Infrastruktur wie Zufahrtswege, die Verlegung von Erdkabeln oder die Errichtung von Stromkabeln würden breit asphaltierte Straßen in den Wald gelegt, die Schwerlastfahrzeugen ganzjährig den Zugang ermöglichen müssen. Gleichzeitig müssen die Fundamente der Anlagen, die eine Tiefe von bis zu 25 Metern erreichen könnten, sicher vor Wasserdruck aus Grund- und Niederschlagswasser geschützt werden. Diese Versiegelung von Bodenflächen wird unzweifelhaft die Wasserversorgung (in Richtung Büdingen und Gründau) der umliegenden Gebiete beeinträchtigen und wasserführende Schichten zerstören.
Orohydrographische Karten, die den Verlauf des Regenwasserabflusses und der Gewässer zeigen, belegen schon bei oberflächlicher Betrachtung eindrucksvoll die Zerschneidung und Teilversiegelung der Einzugsgebiete, die für die Grundwasserneubildung im Bereich Büdingen und Gründau von Bedeutung sind.
Im Detail betrachtet wurden beispielsweise Einzelfalluntersuchungen, insbesondere bei den Grundwasserbelangen, nicht durchgeführt. Die grundwasserrelevanten Risiken werden bei den derzeitigen Planungen vernachlässigt und zudem wurden besonders aus Gründau geforderte Nachkartierungen beim Artenschutz auch bezüglich der Büdinger Flächen nicht eingeleitet.
In Wikipedia wird unter https://de.wikipedia.org/wiki/Vier_Fichten zitiert:
„Für das Fundament eines Windrades wurden 1.500 Tonnen Beton verbaut, so dass insgesamt 18.000 Tonnen Beton unter dem Waldboden liegen sollen.“
Diese ohnehin schon erheblichen Massen als Eingriff in die gewachsene Bodenstruktur wurden nach Einschätzung von Fachleuten in Gründau in diesem Areal mit bereits bestehenden Windkraftwerken noch deutlich übertroffen. (Beleg: Gutachten im Auftrag der Gemeinde Gründau und dortiger Initiativen, die Ihnen vorliegen)
Dies zeigt beispielhaft, welche Eingriffe in den Wasserhaushalt allein für diese zwölf bestehenden Anlagen der Fläche „4 Fichten“ schon (in räumlicher Nähe zur Gemarkung Büdingen) zu vertreten sind. Sieben davon stehen in den Gemarkungen von Wächtersbach, fünf in den Gründauer Gemarkungen.
Für die heimischen Freien Demokraten ist deshalb klar: „Die Aufstellung weiterer Windkraftanlagen ohne Speicherkonzept oder Nutzungskonzept für überschüssigen Strom rechtfertigt nicht die Zerstörung und Industrialisierung von auch der Erholung der Bevölkerung dienenden zusammenhängenden Landschaftsflächen mit Waldnutzung. Unsere regionalen Waldflächen müssen aus diesem Grund als Standort für Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Diese Gebiete haben vielseitige Funktionen. Sie dienen neben der Funktion zur Grundwasserneubildung für Büdingen und Gründau beispielsweise als Erholungsort, als Lebensraum für Tiere und insbesondere als natürliche CO2-Speicher. Diese Räume gilt es zu schützen und nicht zu zerstören.
Darüber hinaus verweisen wir auf bisher unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfungen nach § 1a 9. BImSchV:
„Das Prüfverfahren nach § 1 Abs. 2 BImSchV umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen sowie der für die Prüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bedeutsamen Auswirkungen einer UVP– pflichtigen Anlage auf
- Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen,
- Kultur– und sonstige Sachgüter
Das Regierungspräsidium sowie die planende Gemeinde sind verpflichtet zur Wahrung der bürgerlichen Belange gemäß Immissionsschutz und Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen auf den Organismus eine erweiterte Prüfung des Sachverhaltes zu veranlassen.“
Aufgabenerfüllung bei der Stadt Büdingen und dem Regierungspräsidium Darmstadt
Weder die Stadt Büdingen noch die Stadtwerke Büdingen sind unter Leitung des Bürgermeisters bzw. Eigenbetriebsvorsitzenden Erich Spamer dieser Verpflichtung bezüglich der Einwohnerschaft der Kernstadt mit Altstadt noch in Bezug auf die Stadtteile in irgendeiner Form nachgekommen. Wann dies erfolgt, damit muss sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen auf Antrag der FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung in Kürze befassen.
Vorsorglich und folgerichtig erfolgt aus diesem Grund diese Einwendung/Stellungnahme der FDP-Stadtverordnetenfraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen termingerecht nach der Offenlegung.
Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Ergebnisse zu den beiden genannten Flächen in der Gemarkung Büdingen bezüglich Immissionsschutz und Umweltverträglichkeit, die bei Ihnen als Behörde „Regierungspräsidium Darmstadt“ vorliegen, zeitnah sowohl den Mitgliedern der Regionalversammlung als auch den Stadtverordneten der Stadt Büdingen zugestellt werden.
Diese Unterlagen waren nach unserer Information bei der Offenlage für die Bevölkerung nicht beigefügt. Darüber hinaus wurden diese uns als Stadtverordneten weder vom Bürgermeister der Stadt Büdingen, der auch der Regionalversammlung als Mitglied angehört, noch vom Magistrat der Stadt Büdingen vorgelegt. Auch Sie als Behörde haben bisher keine entsprechenden Unterlagen auf diesem Dienstweg über die „Regierung der Stadt“ an uns weiter geleitet. Damit sind uns als kommunalen Entscheidungsträgern wichtige Informationen bisher vorenthalten worden. Wir halten dies für sehr problematisch.
Für den FDP-Ortsverband Büdingen
Sylvia Patzak, stellvertretende Ortsvorsitzende der FDP-Büdingen
Für die „Arbeitsgruppe Energie“ der FDP Büdingen
Dr. Roland Aßmann
für die FDP-Stadtverordnetenfraktion in Büdingen (Ansprechpartner für die Einwendung)
Wolfgang Patzak, Fraktionsvorsitzender
Eichelbergring 43
63654 Büdingen
06042-3974
0171-1263855
Anlage: ein Foto mit in etwa maßstabsgetreu eingebauten fiktiven Windkraftanlagen
Zusätzlicher Hinweis: Die Windkraftanlagen dürften um den Faktor 2 größer ausfallen, wenn es sich um die neuen Typen mit einer Nabenhöhe von 164 bis 250 m handelt, was zu vermuten ist.