Stellungnahme zum Bericht des HSGB zur Klärschlammverwertung in Büdingen

Dorothea Preißer – FDP-Stadtverordnete in Büdingen

Stellungnahme zum Bericht des HSGB zur Klärschlammverwertung in Büdingen

 

Aufgrund einer großen Anfrage der FDP im April 2012 beschäftigen sich die städtischen Gremien bis heute mit der Klärschlammverwertung in Büdingen. Der Bericht des HSGB (Hess. Städte- u. Gemeindebund) in der KA-Ausgabe vom 15.04.14 zeigt auf, dass die damaligen Fragen ungenügend beantwortet wurden:

1.      Die Überprüfung der Qualität ist nicht ordnungsgemäß gesichert.

2.      Die Stadt Büdingen hat die Haftungsfrage nicht ausreichend geklärt.

3.      Die Kosten sind nicht korrekt wiedergegeben, da der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises in-  korrekt – 38,50 €/t alle Leistungen einrechnet.

Als die Anfrage zum Thema Qualitätskontrolle bei der Klärschlammverwertung gestellt wurde, hatte die Verwaltung nicht erkannt, dass es um einen Kreislauf in der Lebensmittelproduktion und -verwertung geht, und sehr allgemein geantwortet. Erst der FDP-Antrag im Mai 2012, für ein Gütezeichen zu sorgen, erbrachte eine ausführliche Darstellung der Abläufe in der Klärschlammverwertung. Und im Mai 2013 musste dann festgestellt werden, dass die Bodenbeprobung nicht wie dargestellt stattfand. Außerdem waren Verträge nicht auffindbar. Und wer im Fall einer Falschausbringung haftet, ist offengeblieben. Wenn ganze Äcker abgetragen werden müssten oder Wasserverunreinigt würde, wenn Schadstoffe durch die Klärschlammverwertung in Futtermittel oder Nahrung kämen – wer bezahlt: die Stadt, der Eigentümer der Ackerfläche, der Entsorger? Und sind dafür Versicherung, Absicherung in geeigneter Höhe vorhanden? Der Verweis auf einen Klärschlammfonds sagt ja noch nicht aus, wer zahlt. Oder ist in jedem Fall die Stadt in der Haftung? Es ist beruhigend, dass der HSGB jetzt auch genau auf diese Lücken hinweist.

Der nun vom HSGB beanstandete Überleitungsvertrag ist vermutlich deshalb nicht rechtswirksam unterschrieben worden, weil Bürgermeister und Magistrat den Stadtverordnetenbeschluss vom 8.2.2007 nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. In dieser Stadtverordnetenversammlung wurde mehrheitlich die Eigenbetriebssatzung der Stadt Büdingen geändert und damit die Abwasserentsorgung auf die Stadtwerke übertragen.

Es zeigt sich weiterhin, dass die „interne“ Entsorgung weder sicher noch günstiger war: Fehlerhafte Ausschreibungen können teuer werden ebenso wie qualitätssichernde Bodenkontrollen nicht umsonst zu haben sind. Geht man von den im Ausschuss 2013 genannten Kosten aus, war die bisherige und fehlerbehaftete Klärschlammentsorgung 98 Cent günstiger als z.B. das Angebot des Wetteraukreises (37,52 €/t zu 38,50 €/t)!