Straßenbeiträge in der Berliner Straße
Anfrage der FDP-Fraktion vom 31.08.2018:
Mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen“ hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für Beitragspflichtige geschaffen, Beiträge und Vorausleistungen per Ratenzahlung über 20 Jahre abzuleisten. Dies betrifft Fälle aus den Jahren 2017 und 2018, also vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 07.06.2018. Wer in diesem Zeitraum nach § 11 zur Zahlung von Straßenbeiträgen oder zu Vorausleistungen verpflichtet wurde, kann eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren beantragen, soweit der Beitrag oder die Vorausleistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Hierzu ist von den Beitragspflichtigen bis zum 31.12.2018 ein Ratenzahlungsantrag zu stellen.
Nach unserer Auffassung sollte diese Möglichkeit auch den Anliegern der Berliner Straße offenstehen.
1. Trifft das zu?
2. Wurden die Beitragspflichtigen bereits von Seiten des Magistrats über diese Möglichkeiten informiert?
3. Falls nicht, wann soll diese Information stattfinden?