Streichung Windkraftanlagen-Vorrangflächen

Antrag der FDP-Fraktion, verwiesen in den Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt- und Hochwasserschutz:

Der Magistrat der Stadt Büdingen wird von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen beauftragt, allen im „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019, Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Arbeitskarte Planungsabsichten für im TPEE, Stand 19. Juni 2019“ als Standorte für Windkraftanlagen in der Gemarkung Büdingen dargestellten Teilflächen zu widersprechen und diese streichen zu lassen.
Vorherige Abstimmungen sind nach Vorlage der aktuellen Planungen entsprechend zu korrigieren.


Begründung:
Der aktuell bedenkliche Zustand des Waldes im Bereich der Stadt Büdingen gebietet es, aktuell keine weiteren Flächen großflächig abzuholzen und für eine industrielle Nutzung zu opfern.
Die aktuellen Planungen im „Teilplan Erneuerbare Energien“ für Anlagen auf den Flächen in der Büdinger Gemarkung zwischen dem Stadtteil Büdingen in Richtung Breitenborn und Wittgenborn bzw. Wächtersbach sind auf einem besonders vom Pfaffenwald und vom Eichelberg einsehbaren Höhenrücken geplant. Dieser Höhenrücken hat eine Höhe von etwa 250 m. Darauf werden sich bei optimaler Ausnutzung der Flächen bis zu 45 neue Anlagen gruppieren, die ebenfalls eine Höhe von 250 m aufweisen werden. Diese gewaltigen Industrieanlagen werden schon ohne die zugehörige Infrastruktur wie Stromleitungen etc. einen gigantischen negativen Gesamteindruck auf das Ortsbild von Büdingen hinterlassen.
Auf die Sinnhaftigkeit einer solchen Anlage auf dem Hintergrund von Natur- und Artenschutz soll hier an dieser Stelle zunächst nicht vertieft eingegangen werden.
Dazu kommt angesichts von fehlenden Stromspeichermöglichkeiten noch ein Bündel an Folgeproblemen, von denen hier nur einige wesentliche Punkte genannt werden.
Hier sind zu nennen:

  1. die notwendige Anlage von Schneisen für Stromtrassen und damit Zerschneidung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen,
  2. eine von den Anlagen ausgehende erhebliche Belastung unserer Bevölkerung durch Infraschall,
  3. der hohe Energieaufwand für die Errichtung der Anlagen,
  4. die Volatilität des Angebots an Wind , damit Unstetigkeit des Angebotes an Strom mit negativen Folgen für die Netzstabilität in unserer Region bei dieser Form Stromerzeugung und –bereitstellung
    Vor diesem Hintergrund ist es für verantwortlich handelnde Kommunalpolitiker nicht vertretbar, diese Flächen ohne administrativen Zwang zur Verfügung zu stellen.
    Im Übrigen kann die ehemals naturnahe Landschaft zwischen Gedern und Wächtersbach als Negativbeispiel für eine solche mißlungene Industrialisierung in direkter Umgebung besichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es für verantwortlich handelnde Kommunalpolitiker nicht vertretbar, diese Flächen ohne administrativen Zwang zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen kann die ehemals naturnahe Landschaft zwischen Gedern und Wächtersbach als Negativbeispiel für eine solche mißlungene Industrialisierung in direkter Umgebung besichtigt werden.