Veränderungssperre und Bebauungsplan für den Dohlberg
Mit Zustimmung aller Fraktionen hat die Stadtverordnetenversammlung Büdingen gestern Abend den folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans und gem. § 14 Abs. 1 BauGB den Erlass einer Veränderungssperre für den Stadtteil Büdingen im Bereich der Friedrich-Fendt-Straße und angrenzende Straßen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Unterer Dohlberg“ und die Ordnungsziffer 56.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Veränderungssperre ist in der als Anlage beigefügten Karte kenntlich gemacht.
In dem betreffenden Bereich sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden, indem die Entstehung flächigen Mehrfamilienhäusern gedrosselt wird.
Die entsprechenden Planungskosten sind im Haushalt einzustellen
Der Tagesordnungspunkt stiess auf großes Interesse in der Bevölkerung, was sich in der Anzahl der Gäste wiederspiegelte.
Die FDP-Fraktion hatte sich im Vorfeld bereits mit dem Antrag befasst. Wir haben dem Antrag des Magistrats zugestimmt. Wolfgang Patzak begründet das so:
„Das Wohngebiet umfasst vorwiegend kleinere Siedlungs- und Familienhäuser, die überwiegend als Familienwohnsitz mit Kindern und zum Teil auch mit Blick auf Enkel errichtet wurden. Die Finanzierung der dominierenden Ein- oder Zweifamilienhäuser erfolgte mit Blick auf die individuelle familiäre Lebensperspektive unter Konsumverzicht und Einschränkungen bei der privaten Lebensführung. Es entstand die typische Lebensweise im ländlichen Raum mit nachbarschaftlichem Zusammenhalt und gegenseitiger Hilfe und Unterstützung. Die früher aufgestellten Planungen setzten den Grundstücken mit Garten auch mit Blick auf eventuelle Anbauten für ein weiteres Kind oder für Kleintierhaltung keine engen Grenzen. Eine optimale Ausnutzung der Grundstücksfläche durch Bebauung mit Mehrfamilienmietshäusern vorrangig zur Gewinnmaximierung war für die frühere Politikergeneration schlicht nicht vorstellbar. Somit sollte aus Sicht der FDP in Büdingen der weitgehende Erhalt der gewachsenen Siedlungsstruktur bei der Erstellung eines Bebauungsplans beachtet werden. Eine strukturelle Überfremdung durch Großwohneinheiten sollte trotz der angemessenen Möglichkeit der Nachverdichtung nicht zügellos genehmigungsfähig bleiben. Die sonst mit einer optimalen Nutzung der Grundstücksgröße für Bebauung einher gehende zu starke Veränderung der gewachsenen sozialen Struktur mit Nachbarschaftskontakten im persönlichen Umfeld darf nicht aus dem Fokus der zukünftigen städtebaulichen Planung geraten.“