Weitere Straßensanierungen in der Altstadt – aber wie?
Der Bürgermeister hat in der Aprilsitzung der Stadtverordneten vehement und eindringlich auf die defizitäre und höchst angespannte Haushaltslage der Stadt verwiesen.
Und dann legt er ein solches Finanzierungsmodell für weitere Sanierungen in der Büdinger Altstadt vor: 2,1 Mio. Investitionssumme, die logischerweise kreditiert werden müssen. Denn das Förderprogramm, das es bisher gab, ist ausgelaufen. Die Stadt muss die Kosten alleine tragen – für Maßnahmen, über deren wirtschaftliche Auswirkung für Büdingen man inzwischen scheuklappenfrei nachdenken sollte: Pflasterung und Neugestaltung der Oberflächen in Obergasse, Schloss- Kirch-, Färbergasse und Schlossplatz. Abgesehen davon, dass dieses „historische“ Pflaster sehr vielen Menschen Probleme bereitet, kann ich nicht erkennen, welchen Mehrwert die Stadt daraus erzielt. Eine ordnungsgemäß hergestellte Teerdecke in der Obergasse wird allen Ansprüchen genügen. Die anderen Maßnahmen müssen entsprechend neu überdacht werden.
Als der Rahmenplan Altstadtsanierung 1988 aufgestellt und beschlossen wurde, waren Maßnahmen als Möglichkeit enthalten, die nicht weiter verfolgt wurden, wie z.B. die Wiedererrichtung des Mühltores oder die Einrichtung einer Einkaufspassage im Breul. Der Altstadtparkplatz ist größer geworden, dafür gab man die Planung eines angrenzenden Parks auf. So sieht die FDP-Stadtverordnete Preißer jetzt auch keine Zwangsläufigkeit, mit einem Trick – nämlich aus der rechten in die linke Tasche Geld zu „pumpen“ – die Altstadtsanierung weiter zu betreiben, obwohl das Landesprogramm zu Ende ist. Gefördert wird hier gar nichts mehr, befördert wird der Schuldenstand der Stadt – mit der Folge, dass andere Maßnahmen auf der Strecke bleiben.
Der Beschlussvorschlag, die Altstadtsanierung über eine Zwischenfinanzierung durch den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft sicherzustellen, ist aus Sicht der FDP nicht durchführbar. Der Wirtschaftsplan des EB ist inzwischen auch hoch defizitär. Die für die Finanzierung des Feuerwehrstützpunktes geforderten Grundstücksverkäufe sind bis heute nicht im vorgesehenen Rahmen von 2,4 Mio. € getätigt. Die Übergangskredite dafür mussten offensichtlich in längerfristige Darlehen umgewandelt werden, so dass derzeit Darlehen in Höhe von 14,3 Mio. € zu bedienen sind.
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Die Folgen bei der Gebäudewirtschaft sind: geringere Möglichkeiten, zu sanieren und in städtisches Eigentum zu investieren.
Preißer sieht mehr Nachhaltigkeit und Notwendigkeit darin, Geld in Kinderbetreuung oder Hallenbadsanierung zu investieren. Darum stellte sie folgenden Änderungsantrag: Die Altstadtsanierung als Gesamtmaßnahme entsprechend Rahmenplan von 1988 wird für beendet erklärt. Ein entsprechender Abschlussbericht ist vorzulegen; eine Abschlussrechnung ist aufzustellen.
Dies hat die große Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt.