Wer bestellt, bezahlt!

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Durchsetzung des Konnexitätsprinzips gegenüber dem Land Hessen – Anrufung der Konnexitätskommission und Prüfung einer kommunalen Grundrechtsklage

Die Stadtverordnete Andrea Rahn-Farr (FDP) bringt einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein: Der Magistrat soll beauftragt werden, das in der Hessischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip – „wer bestellt, bezahlt“ – gegenüber dem Land Hessen aktiv einzufordern. Hintergrund sind wachsende strukturelle Haushaltsdefizite, während das Land der Stadt immer neue Pflichtaufgaben überträgt, ohne die Kosten vollständig auszugleichen.

Wachsende Last durch ungedeckte Pflichtaufgaben

Der Ergebnishaushalt der Stadt Büdingen weist für 2025 ein Defizit von 1.442.225 € aus, für 2026 sind es bereits 2.780.839 €, für 2027 prognostiziert die Verwaltung 2.742.344 €. Gleichzeitig ist das städtische Investitionsprogramm – unter anderem Hochwasserschutz sowie der Neubau von Kindertageseinrichtungen und Feuerwehrgerätehäusern – nach Angaben der Verwaltung „aufgrund gesetzlicher Vorgaben kurzfristig umzusetzen“.

Auch die vom Land vorgegebene Umlagemechanik belastet zunehmend: Der Hebesatz der Schulumlage stieg von 13,75 % (2021) auf 18,42 % (2026), der der Kreisumlage von 29,66 % auf 35,30 %. In der Summe wuchs die Belastung durch Kreis- und Schulumlage von 43,41 % auf 53,72 % der umlagefähigen Steuerkraft.

Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung verpflichtet das Land, bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen zugleich für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu sorgen. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat dieses Prinzip 2012 ausdrücklich auch auf untergesetzliche Regelungen wie Mindeststandards für Kindertagesstätten angewendet.

Der vorgeschlagene Weg

Der Antrag sieht ein zweistufiges Vorgehen vor:

  1. Der Magistrat erstellt eine Bestandsaufnahme konkreter Fälle, in denen das Land Aufgaben übertragen oder verändert hat, ohne vollständigen Kostenausgleich zu leisten – etwa bei Kita-Mindestvorgaben, Hochwasserschutz, Brand- und Katastrophenschutz sowie der Kreis- und Schulumlage.
  2. Auf dieser Grundlage ruft der Magistrat zunächst die Konnexitätskommission beim Hessischen Rechnungshof an – ein kostenloses, außergerichtliches Vermittlungsverfahren zwischen Kommunen und Land. Führt das zu keiner Lösung, soll geprüft werden, für welche Landesgesetze oder -verordnungen noch die einjährige Frist für eine kommunale Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen offensteht – im Idealfall gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen und dem Hessischen Städtetag.

Büdingen hat diesen Weg bereits einmal beschritten: 2019 klagte die Stadt gemeinsam mit Biebergemünd, Schwalbach am Taunus, Stadtallendorf und Frankfurt am Main gegen das Gesetz „Starke Heimat Hessen“. Der Staatsgerichtshof erklärte die Klage 2022 für zulässig, in der Sache aber für unbegründet – ein Beleg dafür, dass einzelne Kommunen grundsätzlich klagebefugt sind, ein Erfolg aber einen konkret nachgewiesenen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip voraussetzt.

Stimme aus der Fraktion

Andrea Rahn-Farr begründet den Vorstoß so: „Wir wehren uns nicht dagegen, dass das Land uns Aufgaben überträgt – Mindeststandards bei der Kinderbetreuung oder beim Hochwasserschutz sind richtig. Aber wer bestellt, muss auch bezahlen. Stattdessen wächst unser strukturelles Defizit von Jahr zu Jahr, während die Kreis- und Schulumlage immer weiter steigt. Das ist keine solide Kommunalpolitik, das ist eine schleichende Aufgabenverlagerung auf Kosten der Städte und Gemeinden. Wir fordern den Magistrat auf, diesen Zustand nicht länger hinzunehmen, sondern alle rechtlichen Mittel zu nutzen, die uns die Hessische Verfassung gibt.“

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