Wer haftet für die Seemenbachmauer?

30.03.2021

FDP beantrag juristische Prüfung der Eigentumsverhältnisse – Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2021

Beschlussvorschlag:

„Der Magistrat der Stadt Büdingen wird beauftragt rechtlich zu prüfen, ob sich die Stadt Büdingen die bisher öffentlich genannten 350.000 € – das heißt den bisher konkret angefallenen Aufwand – für die Errichtung einer Sicherungsmauer  aus Beton L-Steinen („Lego-System“) vor der Hain-/Seemenbachmauer und alle weiteren notwendigen Ausgaben für den Schutz dieser für den Hochwasserschutz  notwendigen Deichanlage vom Eigentümer dieses historischen Bauwerks erstatten lassen könnte, falls dieser die weiteren Maßnahmen nicht selbst in Abstimmung mit der unteren und oberen Wasserbehörde durchführen lässt.

Der Magistrat der Stadt Büdingen fordert die zuständigen Wasserbehörden auf, bezüglich des aktuell erstellten Sicherungsbauwerks umgehend eine fachliche Begutachtung zu erstellen. Sofern Unterlagen, wie z.B. Gutachten, über die Standsicherheit der Hainmauer vor oder nach der Ertüchtigung durch die Betonsteine vorhanden sind, bittet der Magistrat der Stadt Büdingen die Wasserbehörde darum, den städtischen Gremien die Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu gewähren.“